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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Widerstand geleistet und gegen das Waffengesetz verstoßen - Bundespolizei nimmt Jugendliche in Gewahrsam

Essen - Gelsenkirchen (ots)

In der Nacht zu Montag (7. Oktober) kontrollierten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Essen drei junge Männer, nachdem einer von ihnen flüchtete, als er auf sie aufmerksam wurde. Mit den polizeilichen Maßnahmen zeigten sich zwei der Jungen nicht einverstanden und verhielten sich äußerst unkooperativ. Einer von ihnen trug eine Waffe bei sich.

Gegen 2:05 Uhr bestreiften zivil gekleidete Bundespolizisten den Hauptbahnhof Essen. Im Bereich des Südausgangs des Bahnhofsgebäudes wurden die Beamten auf drei männliche Personen aufmerksam, welche bei Erblicken von weiteren uniformierten Beamten äußerst nervös wurden. Einer der Jungen rannte unvermittelt davon. Kurze Zeit später kehrte der 16-Jährige jedoch zurück zu seinen Begleitern, woraufhin die Gruppe einer Personenkontrolle unterzogen wurde. Der Aufforderung, sich gegenüber den Uniformierten auszuweisen, kam der ukrainische Staatsbürger (16) zunächst nicht nach, bis er diesen schließlich seine Krankenversichertenkarte übergab. Aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit und des Alters des Jungen, sollte dieser der Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof zugeführt werden. Auch der 17-jährige Begleiter des Minderjährigen wurde aufgrund seines Alters in Gewahrsam genommen und der Dienststelle zugeführt werden.

Der Aufforderung der Einsatzkräfte, ihnen in das Bundespolizeirevier zu folgen, kam der Ukrainer (16) nicht nach. Stattdessen drehte er sich von den Beamten weg und hielt sich an einem Geländer fest. Da der Gelsenkirchener der Unterlassungsaufforderung nicht nachkam, ergriffen ihn die Polizisten an seinen Armen. Infolgedessen sperrte er sich vehement, woraufhin er zu Boden gebracht und fixiert wurde. Auch die Fesselung versuchte der Jugendliche durch sein Verhalten zu verhindern. Im Rahmen dieser Maßnahme entdeckten die Bundespolizisten ein Butterflymesser griffbereit in dem Hosenbund des Beschuldigten, welches sie beschlagnahmten.

In den Wachräumen wurde Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt gehalten. Unterdessen störten die zwei jugendlichen Ukrainer (16, 17) durchgehend den Wachbetrieb und verhielten sich äußerst aufmüpfig gegenüber den Beamten. Zudem behauptete der Essener (17), dass er von den Einsatzkräften angegriffen worden sei. Ein Atemalkoholtest ergab, dass er mit 1,22 Promille alkoholisiert war. Auch der 16-Jährige war alkoholisiert und wies einen Wert von 0,38 Promille auf.

Der zuständige Jugendnotdienst erschien wenig später und nahm die Jugendlichen in Empfang. Anschließend wurden sie durch diesen nach Hause gebracht.

Der Gelsenkirchener (16) wird sich nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen. Gegen den 17-jährigen Essener leiteten die Bundespolizisten ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung ein.

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Pia Leonhardt
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