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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: 14 Tage vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen

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Sankt Augustin, NRW (ots)

   - Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat 
     führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 
     vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen 
     landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Folgende Feststellungen haben die Einsatzkräfte der Bundespolizei an den NRW-Grenzen zu Belgien und den Niederlanden zwischen dem 16. September und dem 30. September 2024 (einschließlich) getroffen:

+ 202 unerlaubte Einreisen, dabei 152 an der Grenze zu Belgien und 50 zu den Niederlanden, + bei 71 Personen wurden unmittelbar an der Grenze zu Belgien oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (67 Zurückweisungen plus 4 aufenthaltsbeendende Maßnahmen), + bei 28 Personen wurden unmittelbar an der Grenze zu den Niederlanden oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (20 Zurückweisungen plus 8 aufenthaltsbeendende Maßnahmen), + 9 Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert, davon 7 aus Belgien und 2 aus den Niederlanden, + 3 Schleuser wurden an der Grenze zu Belgien festgenommen und 1 an der Grenze zu den Niederlanden.

Hintergrund:

Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.

Hinweis:

Die Daten basieren auf einem Sondermeldedienst der Bundespolizei und sind nicht qualitätsgesichert.

Im Übrigen möchten wir auf die Pressemitteilung des Bundespolizeipräsidiums zum Thema: "14 Tage vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen" vom 01.10.2024 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/5876942) hinweisen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Pressesprecher
Jens Flören
Telefon: 02241 / 238 - 4444
Mobil: 0173 54 25 845
E-Mail: presse.nrw@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de

Bundesgrenzschutzstraße 100
53757 Sankt Augustin

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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