Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Reisende bepöbelt - 24-Jähriger verweigert Mitnahme zur Bundespolizeiwache
Essen - Gelsenkirchen (ots)
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (10. Oktober) überprüften Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof einen Mann. Dieser verhielt sich äußerst aggressiv und leistete Widerstand.
Gegen 2:20 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Essen. Dabei wurden sie auf einen 24-Jährigen aufmerksam, welcher Reisende lautstark anpöbelte. Bei der Kontrolle konnte dieser keine Ausweisdokumente vorweisen. Der iranische Staatsbürger verhielt sich gegenüber den Beamten verbal aggressiv und unkooperativ. Zur Feststellung seiner Identität forderten die Uniformierten den Mann auf, diese zur Bundespolizeiwache zu begleiten. Dieser kam er jedoch nicht nach. Als die Einsatzkräfte den Gelsenkirchener an den Armen ergriffen, wehrte er sich und wurde zunehmend aggressiver. Hierbei versuchte er sich zudem aus den Griffen loszureißen. Die Polizisten brachten den Aggressor zu Boden und fixierten diesen mittels Handfesseln. Dabei leistete er massiv Widerstand. Hierbei zog er sich eine kleine Platzwunde am Kopf zu. Eine Bodycam zeichnete seine Handlungen auf. Dabei verletzte sich ein Polizist am Knie, welcher jedoch weiterhin dienstfähig blieb.
In den Diensträumen durchsuchten die Bundespolizisten den Mann und fanden ein Dokument auf, welches seinen Namen trug. Währenddessen hielten seine Aggressionen an und er machte verfassungswidrige Äußerungen. Die Beamten verständigten einen Rettungswagen. Die Sanitär versorgten den Cut des Mannes. Die Einsatzkräfte fertigten Lichtbilder von ihm und nahmen dessen Fingerabdrücke. Hierbei beleidigte er die Polizisten mehrfach und spuckte um sich. Des Weiteren beschmierte er den Gewahrsamsraum mit seinem Blut.
Zur Verhinderung von weiteren Straftaten wurde der 24-Jährige in Gewahrsam genommen. Ein Arzt untersuchte diesen zunächst, bevor in das Gewahrsam der Polizei Essen gebracht wurde.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen und Beleidigung ein.
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