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BPOL NRW: Erstattung einer Strafanzeige führt in die JVA - Bundespolizei nimmt 21-Jährige fest

Essen - Hagen (ots)

Am gestrigen Abend (22. Oktober) erschien eine junge Frau in der Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof Essen, um eine Anzeige aufzugeben. Die Überprüfung ihrer Person ergab, dass ein Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen sie erlassen hatte.

Gegen 17:30 Uhr suchte eine 21-Jährige das Bundespolizeirevier im Essener Hauptbahnhof auf. Die syrische Staatsbürgerin erklärte gegenüber den Beamten, dass sie eine Strafanzeige aufgeben wolle. Eine unbekannte Person soll in den sozialen Medien das Profil der Frau kopiert und dessen Inhalt verbreitet haben. Zur Feststellung ihrer Identität händigte die Syrerin den Einsatzkräften ihren deutschen Aufenthaltstitel aus. Bei der Überprüfung der Personalien der Hagenerin offenbarte sich, dass die Staatsanwaltschaft Hagen per Haftbefehl nach ihr fahnden ließ. Das Amtsgericht Hagen verurteilte die Gesuchte im April 2024 rechtskräftig, wegen Erschleichens von Leistungen in drei Fällen, zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 10,- Euro.

Da die Verurteile bisher weder die geforderte Summe in Höhe von 500,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) gezahlt, noch sich der Haftantrittsladung gestellt hatte, wurde sie durch die Staatsanwaltschaft Hagen zur Festnahme ausgeschrieben.

Die Bundespolizisten eröffneten der 21-Jährigen den Haftbefehl und boten ihr die Möglichkeit, eine Person über die Festnahme in Kenntnis zu setzen. Daraufhin kontaktierte diese ihren Freund. Da auch er die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, nahmen die Beamten die Frau fest und führten sie anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.

Zudem leiteten die Einsatzkräfte gegen die unbekannte Person ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtgesetz ein.

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
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