Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Ex-Freundin mit Messer bedroht - Bundespolizei stellt Flüchtigen
Essen (ots)
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (24. Oktober) soll ein Mann eine Frau in der Essener Innenstadt mit dem Tode bedroht haben. Als diese die Bundespolizei aufsuchte, ergriff er die Flucht, konnte jedoch wenig später festgenommen werden.
Gegen 2 Uhr wurde eine 45-Jährige und ihre Begleiterin (24) in der Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof Essen vorstellig. Völlig aufgelöst gab die Deutsche an, dass sie zuvor in der Innenstadt von ihrem ehemaligen Lebensgefährten mit einem Messer bedroht worden sei. Daraufhin habe sie mit ihrer Bekannten die Diensträume der Bundespolizei aufgesucht. Der 31-Jährige habe die Frauen bis dahin verfolgt, sei dann aber ich Richtung des Südausgangs geflüchtet. Die Einsatzkräfte fahndeten unverzüglich nach dem serbischen Staatsangehörigen. Im Hauptbahnhof konnte er jedoch nicht angetroffen werden. Wenig später stellten die Polizisten den 31-Jährigen im Essener Stadtgebiet, nachdem er versuchte die Flucht zu ergreifen, und nahmen diesen vorläufig fest. Aufgrund der Aussage, dass der Mann ein Messer griffbereit mit sich führe, drohten die Uniformierten die Schusswaffe an. Der Wohnungslose wurde widerstandslos mittels Handfesseln fixiert.
Die Esserin äußerte währenddessen gegenüber den Beamten, dass das Paar frisch getrennt sei und ihr Ex-Partner sie seitdem verfolgen und bedrohen würde. Bei einer zufälligen Begegnung in der Innenstadt habe er ein Messer aus der Jackeninnentasche gezogen und ihr dieses vorgehalten. Zudem soll er ihr mit dem Tode gedroht haben. Aus Angst habe die 45-Jährige dann gemeinsam mit ihrer Begleiterin die Bundespolizeiwache aufgesucht.
Recherchen ergaben, dass sich der 31-Jährige unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Nach Rücksprache mit der Polizei Essen wurde der Serbe festgenommen und in das Gewahrsam gebracht. Ein Messer wurde weder bei dem Tatverdächtigen aufgefunden, noch auf dessen Fluchtweg.
Die Beamten rieten der Frau, dass sie bei jeglichem Kontaktversuch den Notruf wählen solle. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein.
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