Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Leistungen erschlichen, Dienstfahrzeug beschädigt und Beamte angegriffen - Bundespolizei nimmt 26-Jährige in Gewahrsam
Essen - Velbert (ots)
Gestern Mittag (24. Oktober) stellten Bundespolizisten eine junge Frau im Rahmen eines Fahrgelddelikts im Hauptbahnhof Essen fest. Als diese schließlich aus der Bundespolizeiwache entlassen wurde, machte sie sich an einem Dienstfahrzeug zu schaffen. Während ihrer Ingewahrsamnahme widersetzte sie sich zudem den Beamten und griff diese an.
Gegen 14:20 Uhr kontrollierten Bundespolizisten eine 26-Jährige im Essener Hauptbahnhof, da diese zuvor ohne gültigen Fahrschein mit dem RE6 von Duisburg nach Essen fuhr. Zur Feststellung ihrer Identität wurde die deutsche Staatsangehörige dem Bundespolizeirevier in Essen zugeführt. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde die Velberterin zunächst aus den Wachräumen entlassen. Nachdem die junge Frau diese verlassen hatte, lief sie in Richtung Südausgang auf eines der Dienstfahrzeuge zu und trat gegen dessen Frontschürze. Anschließend schlug sie mit der Faust auf die Motorhaube des Fahrzeuges. Die Beamten stellten die Deutsche und führten sie erneut der Bundespolizeiwache zu.
Vor Ort wurde die Beschuldigte mit dem Sachverhalt konfrontiert, woraufhin sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte.
Nach Rücksprache mit einer zuständigen Richterin, wurde entschieden, dass die 26-Jährige zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam zu nehmen ist. Als die Einsatzkräfte der Deutschen dies eröffneten, wurde diese zunehmend aggressiver. Da sie sich weigerte den Beamten zu folgen, wurde sie fixiert. Auf dem Weg zum Dienstfahrzeug widersetzte sie sich den Uniformierten, indem sie sich immer wieder nach vorne beugte. Zudem schlug sie während der Verbringung ihren Kopf gegen die Fensterscheibe des Fahrzeugs. Auch im Polizeigewahrsam Essen zeigte die Aggressorin sich unkooperativ, trat nach den Beamten, beleidigte und bedrohte diese.
Die Bundespolizisten leiteten gegen die 26-Jährige ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung, Erschleichens von Leistungen und Sachbeschädigung ein.
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