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BPOL NRW: Allgemeinverfügung zum Sessionsstart - Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

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Köln - Bonn (ots)

Die Bundespolizei wird am Montag (11. November) bis zum darauffolgenden Morgen in den Hauptbahnhöfen Köln und Bonn sowie am Bahnhof Köln/ Süd durchgehend ein Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen erlassen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Die Bundespolizei verzeichnete in den letzten Monaten keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen in den Hauptbahnhöfen Köln und Bonn sowie am Bahnhof Köln/ Süd.

Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schlagringe sicher. Gerade Messer sind dazu geeignet schwere und mitunter tödlichen Verletzungen zu verursachen.

Die Hauptbahnhöfe Köln und Bonn sowie der Bahnhof Köln/ Süd werden an diesem Tag von tausenden Reisenden genutzt und gelten unter anderem als wichtigste Verkehrsknotenpunkte im Kölner Raum. Gerade zum 11. November betreten auch häufig alkoholisierte Bürgerinnern und Bürger die Bahnhöfe. Die Allgemeinverfügung wurde zum Schutz aller Personen, die sich in den genannten Bahnhöfen aufhalten, erlassen.

unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in Bahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und Nutzer/-innen des zuvor genannten Bahnhofs verstärkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.

   - Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 11. November ab 
     06:00 Uhr durchgehend bis zum 12. November 2024 bis 06:00 Uhr.
   - Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der 
     Hauptbahnhöfe Köln und Bonn sowie des Bahnhofs Köln/ Süd, 
     inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn-/ 
     Stadtbahn-Bereiche.
   - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im 
     Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen 
     betreten.

Bei Personen, die gegen das Verbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem sind in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Köln
Pressestelle

Telefon: +49 (0) 221/ 160 93 - 1400
E-Mail: presse.k@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Gereonstraße 43-65
50670 Köln

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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