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BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle gegen Verurteilte

Dortmund (ots)

Am gestrigen Sonntag (1. Dezember) überprüften Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof zwei Männer. Staatsanwaltschaften ließen bereits nach diesen fahnden, was zur Festnahme führte.

Gegen 1 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Dortmund. Auf dem Vorplatz trafen diese auf einen 30-Jährigen. Während der Kontrolle händigte der Deutsche seinen Personalausweis aus. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaften Bochum und Dortmund nach dem Mann suchten. Das Amtsgericht Bochum verurteilte den Wohnungslosen im November 2023 rechtskräftig, wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung, zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 10,- Euro. Zudem erließ das Amtsgericht Dortmund im März 2020, aufgrund Erschleichens von Leistungen und Diebstahl geringwertiger Sachen, einen Strafbefehl in Form von einer Geldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen à 10,- Euro. Der Gesuchte hatte die geforderten Summen in der Vergangenheit nicht beglichen. Der 30-Jährige informierte seine Schwester über die Festnahme. Anschließend brachten die Einsatzkräfte den Verurteilten für die nächsten 160 Tage in eine Justizvollzugsanstalt.

Am Vormittag, gegen 11 Uhr, informierten Rettungskräfte die Bundespolizei darüber, dass sich ein Mann ihnen gegenüber renitent verhalte. Die Beamten begaben sich unverzüglich zum Bahnsteig zu Gleis 5 des Dortmunder Hauptbahnhofs. Die Sanitäter betreuten den syrischen Staatsbürger, welcher augenscheinlich verwirrt war. Der 29-Jährige habe sich mehrfach gefährlich nah an die Bahnsteigkante begeben und drohte in das Gleisbett zu stürzen. Die Uniformierten stellten fest, dass die Staatanwaltschaft Karlsruhe nach dem Dortmunder fahnden ließ. Das Amtsgericht Karlsruhe hatte den Gesuchten im Juli 2024 rechtskräftig, wegen Erschleichens von Leistungen, zu einer Geldstrafe in Höhe von 150,- Euro verurteilt. Einen Teil davon hatte er in der Vergangenheit bereits aufgebracht. Ein Fingerabdruckscan bestätigte seine Identität zweifelsfrei. Während der Durchsuchung fanden die Polizisten zwei Verschlusstütchen mit Kokain in seiner Umhängetasche auf. Der 29-Jährige muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Er verbüßt nun die nächsten sieben Tage in einer Justizvollzugseinrichtung.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

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unter oben genannter Kontaktadresse.

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