Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei nimmt Taschendiebin auf frischer Tat fest
Essen - Köln - Vlotho (ots)
Zivil gekleidete Bundespolizisten nahmen am gestrigen Vormittag (5. Dezember) im Essener Hauptbahnhof eine Tatverdächtige fest. In ihrer Umhängetasche befand sich das entwendete Portemonnaie. Die Geschädigte hatte den Diebstahl nicht bemerkt.
Gegen 11:35 Uhr wurden Bundespolizisten der Fahndungs- und Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl im Hauptbahnhof Essen auf eine 24-Jährige aufmerksam. Diese folgte am Bahnsteig zu den Gleisen 4/6 einer Reisenden, welche in die RE6 einstieg. Die 70-Jährige führte einen blauen Koffer sowie einen Rucksack und eine Tragetasche mit sich. Ein Beamter konnte schließlich beobachten, wie die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerin dicht zu der Deutschen aufschloss und ihre Arme in Richtung ihres Rückens hob. Der Reißverschluss des Rucksacks war anschließend weit geöffnet. Als die Frau aus Vlotho die Treppe zur oberen Etage des Zuges nutzte, legte die Verdächtige ihren Schal über den Rucksack und drängte sich dicht an die Reisende. Dabei griff sie mit der rechten Hand das Hauptfach des Rucksacks. Kurz darauf drehte sich die 24-Jährige um und verließ den Regionalexpress. Die Zivilkräfte folgten der jungen Frau, während ein Beamter die 70-Jährige aufsuchte. Diese stellte dann den Verlust ihres Portemonnaies fest. Daraufhin hielten die Polizisten die Kölnerin (24) an und konfrontierten sie mit den Vorwürfen. Diese äußerte jedoch, keine Geldbörse entwendet zu haben.
Die Zivilfahnder brachten die Beschuldigte zur Bundespolizeiwache. Bei einer Durchsuchung wurde in der Umhängetasche der 24-Jährigen das entwendete Portemonnaie aufgefunden. Die Diebin gab an, dass sie schwanger sei und ärztliche Hilfe benötige. Daraufhin forderten die Bundespolizisten einen Rettungswagen an. Die Sanitäter wollten diese daraufhin in ein Krankenhaus bringen, welches sie aber beim Besteigen des Rettungswagens verneinte und weglief.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des gewerbsmäßigen Diebstahls ein.
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