Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Verdächtiger mit drei Handys greift Bundespolizisten an
Dortmund (ots)
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (6. Dezember) kontrollierten Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof einen Mann. Da unklar war, ob es sich bei den aufgefundenen Mobiltelefonen um sein Eigentum handelte, führten die Beamten ihn den Diensträumen zu. Schließlich wehrte er sich gegen die Mitnahme und leistete Widerstand.
Gegen 00:45 Uhr überprüften Bundespolizisten im Hauptbahnhof einen 24-Jährigen. Dieser händigte seine bulgarische Identitätskarte aus. Die Frage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände bei sich habe, verneinte er. Als der junge Mann seine Hosentaschen entleerte, fiel den Beamten auf, dass er drei hochwertige Smartphones mit sich führte. Diese konnte der bulgarische Staatsangehörige jedoch nicht einschalten und entsperren. Einen Eigentumsnachweis konnte er ebenfalls nicht vorweisen und er gab auch keine Erklärung zu den Mobiltelefonen ab. Zur Sachverhaltsklärung brachten die Einsatzkräfte den Wohnungslosen zur Bundespolizeiwache. Auf dem Weg dorthin wurde er zunehmend aggressiver und schrie mehrfach die Uniformierten an. Zudem gestikulierte er wild mit seinen Armen herum, rempelte die Polizisten immer wieder an und sperrte sich gegen die Mitnahme. Nach erfolgter Durchsuchung ging der Bulgare auf einen der Beamten zu und griff diesen mit geballten Fäusten an. Der Polizist blockte den Schlag ab und der Mann wurde zu Boden gebracht. Während der Fesselung trat er nach diesen und schlug mit den Ellenbogen um sich. Hierbei zogen sich zwei Beamte Verletzungen im Kopfbereich zu, blieben jedoch weiterhin dienstfähig. Eine Bodycam zeichnete die Widerstandshandlung auf.
In der Vergangenheit ist der Aggressor bereits mehrfach, unter anderem wegen Eigentumsdelikten, in Erscheinung getreten. Die Bundespolizisten erteilten ihm einen Platzverweis für den Dortmunder Hauptbahnhof leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Unterschlagung ein.
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