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BPOL NRW: Fahndungserfolg in Köln - Bundespolizei nimmt Straftäter fest

Köln (ots)

Zu gleich zwei Festnahmen kam es am vergangenen Wochenende. Nachdem Freitagabend (13. Dezember) ein 45-jähriger Deutscher nach einem Diebstahl vorläufig festgenommen wurde, folgte Samstagmorgen (14. Dezember) die Festnahme eines 57-jährigen Rumänen.

Freitagabend gegen 18:45 Uhr wurden Bundespolizisten nach einem Ladendiebstahl in einer Parfümerie im Kölner Hauptbahnhof um Unterstützung gebeten.

Der Ladendetektiv gab an, dass der männliche Beschuldigte ein Geschenkset mit seiner schwarzen Mütze vom Regal genommen und in seine Jacke gesteckt habe. Anschließend habe er die Filiale verlassen, ohne diese zu bezahlen und im Hinausgehen weitere Ware in seinen Jackenärmel gesteckt. Hierdurch sei ein Schaden von ungefähr 200 Euro entstanden.

Während der polizeilichen Maßnahmen verhielt sich der 45-Jährige unkooperativ und folgte den Anweisungen der Beamten nicht. Schließlich brachten die Einsatzkräfte ihn zu Boden, fixierten ihn und führten ihn der Dienststelle zu.

Bei einer Durchsuchung des Wohnungslosen konnten die Uniformierten ein griffbereites Einhandmesser in der rechten Jackentasche auffinden. Sie stellten die Identität des Deutschen fest und beschlagnahmten das mitgeführte Messer. Anschließend nahmen sie den Polizeibekannten fest und überführten ihn dem Polizeigewahrsam in Köln. Er muss sich nun wegen des Diebstahls mit Waffen sowie des Führens des Messers vor einer Richterin oder einem Richter verantworten.

Samstagmorgen ging den Einsatzkräften ein weiterer Fisch ins Netz. Gegen 07:45 Uhr trafen sie einen 57-jährigen Rumänen am Kölner Hauptbahnhof an, nachdem er ohne gültigen Fahrschein in einem Intercity von Frankfurt Hauptbahnhof bis Köln Hauptbahnhof gereist war. Da der Mann keine Ausweisdokumente mit sich führte, nahmen die Polizisten ihn zur Identitätsfeststellung mit auf die Dienststelle. Hier offenbarte sich jedoch nicht nur seine Identität. Gegen den Wohnungslosen lagen insgesamt drei Ausschreibungen vor. Die Staatsanwaltschaften Dortmund und Darmstadt ließen wegen Eigentumsdelikten nach dem Mann suchen.

Aber hiermit nicht genug: Weiterhin war er durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg, ebenfalls wegen eines Eigentumsdelikts, zur Festnahme ausgeschrieben. Hiernach hatte der Polizeibekannte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je zehn Euro (400 Euro inklusive Verfahrenskosten in Höhe von 77,50 Euro) zu zahlen oder eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen.

Da der Rumäne die Geldsumme nicht entrichten konnte, nahmen die Beamten ihn fest und überstellten ihn der Justizvollzugsanstalt in Köln.

Neben der Verbüßung seiner Freiheitsstrafe erwartet ihn nun ein Strafverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Köln
Paula Moll

Telefon: +49 (0) 221 16093-1400
Mobil: +49 (0) 173 56 21 045
E-Mail: presse.k@polizei.bund.de
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Gereonstraße 43-65
50670 Köln

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
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