Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet 29-Jährigen nach Fluchtversuch und stellt Reizstoffsprühgerät sicher
Recklinghausen (ots)
Gestern Nachmittag (17. Dezember) kontrollierten Bundespolizisten einen Mann im Hauptbahnhof Recklinghausen. Als die Beamten seine Ausweisdokumente überprüfen wollten, versuchte er zu flüchten, wurde jedoch gestellt. Ermittlungen zeigten, dass ein Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Zudem fanden die Einsatzkräfte einen gefährlichen Gegenstand bei dem Gesuchten auf.
Gegen 16 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Recklinghäuser Hauptbahnhof. Während ihrer Streifentätigkeiten kontrollierten die Beamten einen 29-Jährigen, welcher sich ihnen gegenüber nicht ausweisen konnte. Als die Einsatzkräfte dem algerischen Staatsbürger daraufhin mitteilten, dass sie ihn zur Feststellung seiner Identität der Dienststelle zuführen werden, rannte dieser plötzlich in Richtung Stadtgebiet los. Nach einer kurzzeitigen Verfolgung stellten die Uniformierten den Mann und fixierten ihn. Anschließend wurde er zu der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Recklinghausen gebracht.
In den Wachräumen stellten die Polizisten die Identität des Algeriers mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei fest. Die Überprüfung seiner Person ergab zudem, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf per Haftbefehl nach ihm suchen ließ. Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte den Mann aus Recklinghausen im Dezember 2023 rechtskräftig, wegen Diebstahls, zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 40,- Euro. Zudem fanden die Polizeibeamten ein Reizstoffsprühgerät bei ihm auf und beschlagnahmten dieses.
Noch vor der Eröffnung des Haftbefehls, erlitt der 29-Jährige einen medizinischen Notfall. Während die Bundespolizisten Erste Hilfe leisteten, wurde durch die Leitstelle ein Rettungswagen angefordert. Die Sanitäter brachten den Algerier in Begleitung der Einsatzkräfte in ein zuständiges Krankenhaus. Nach einer durchgeführten Untersuchung wurde der Verurteilte einem Justizkrankenhaus zugeführt. Von dort aus wird er für voraussichtlich 30 Tage der zuständigen Justizvollzugsanstalt überstellt.
Die Bundespolizisten leiteten zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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