Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Erneuter Treffer der zivilen Fahndungsgruppe der Bundespolizei
Köln (ots)
Bereits am gestrigen Donnerstag, 19.Dezember, berichteten wir über eine erfolgreiche Festnahme von einem Diebesduo. Im Verlauf des selben Tages ging den Beamten der Fahndungs- und Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl erneut ein Diebesduo ins Netz, welche einer 28 Jahre alten deutschen Geschädigten ihre mitgeführte Tasche am Bahnsteig 11 des Bahnhofs Köln Messe/Deutz entwendeten.
Auch in diesem Fall gingen die beiden 28 und 23 Jahre alten algerischen Beschuldigten zunächst getrennt den Bahnsteig auf und ab, um nach geeignetem Diebesgut Ausschau zu halten, wobei sie in unregelmäßigen Abständen zusammenkamen und sich austauschten.
Gegen 16:20 Uhr hatten die Beschuldigten dann eine Deutsche ins Visier genommen, die zwei Rucksäcke neben sich abgestellt hatte und abgelenkt auf ihr Handy schaute.
Diese Situation nutzten die Diebe eiskalt aus. Während der eine etwas entfernt von der Geschädigten die Umgebung im Auge behielt, zog der andere von hinten eine Tasche aus dem Rucksack der Geschädigten und verschwand mit eben dieser Richtung Fahrstuhl.
Die wachsamen Augen der Beamten der FEG-TD beobachteten den gesamten Tathergang und nahmen die Täter nach Verlassen des Bahnsteiges vorläufig fest.
Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten ein Smartphone, versteckt im Regenschirm von einem Beschuldigten auf, welches er weder entsperren noch bedienen konnte. Auf Nachfrage beschuldigten die beiden sich jeweils gegenseitig des Diebstahls.
Der 28-Jährige ist bereits mehrfach aufgrund von Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten. Zudem verfügen beide Beschuldigte über keinen Aufenthaltsstatus für die Bundesrepublik Deutschland, sodass sie sich derzeit unerlaubt aufhalten.
Aufgrund der Professionalität des Vorgehens ist davon auszugehen, dass die beiden Algerier sich durch die Begehung von Diebstählen einen finanziellen Vorteil erwirken und somit gewerbsmäßig gestohlen haben.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen überstellten die Beamten die beiden Täter dem Polizeigewahrsamsdienst des PP Köln.
Sie müssen sich nun aufgrund des besonders schweren Falls des Diebstahls und des unerlaubten Aufenthaltes vor Gericht verantworten.
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