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BPOL NRW: Hauptbahnhof Paderborn - Tätlicher Angriff und Widerstand gegen Einsatzkräfte der Bundespolizei

Paderborn (ots)

Am Montagabend (23. Dezember) haben zwei Männer im Hauptbahnhof Paderborn innerhalb kürzester Zeit Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen geleistet.

Gegen 22:00 Uhr kontrollierten die Polizisten einen 29-jährigen Warburger im Hauptbahnhof. Hierbei wirkte der Mann sehr nervös, unterschritt mehrfach den Sicherheitsabstand zu den Einsatzkräften und weigerte sich, sich auszuweisen. Im weiteren Verlauf der Kontrolle übergab er einem Bekannten eine weiße Dose, dessen Inhalt sich später als Betäubungsmittel herausstellte und händigte den Beamten ein verbotenes Butterflymesser aus. Der Aufforderung, seine Hände von nun im sichtbaren Bereich zu belassen, ignorierte der Mann. Er griff erneut in seine Jacke, holte ein Verschlusstütchen mit weißem Inhalt heraus und steckte es sich in den Mund. Bei dem Versuch, ihm am Verschlucken des Tütchens zu hindern, schlug der Warburger um sich und versuchte die Einsatzkräfte in die Hand und in die Finger zu beißen. Da es sich bei der verschluckten Substanz um Betäubungsmittel gehandelt haben soll und der Mann anschließend begann zu zittern, wurde er zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Gegen den deutschen Staatsangehörigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und des Widerstands sowie nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Das Butterflymesser wurde sichergestellt.

Nur 40 Minuten später wehrte sich ein 19-jähriger Paderborner gegen die polizeilichen Maßnahmen, nachdem die Einsatzkräfte ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 16 cm zugriffsbereit im Hosenbund des Mannes fanden. Sowohl bei der weiteren Durchsuchung und anschließenden Fixierung des Mannes versuchte er seine Arme aus dem Zugriff der Beamten herauszudrehen, um sich der Kontrollsituation zu entziehen. Gegen den deutschen Staatsangehörigen wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Das Messer wurde sichergestellt, da das Führen eines Messers mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm in der Öffentlichkeit nach dem Waffengesetz untersagt ist.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
Pressestelle
Roger Schlächter
Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0)
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1
48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
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