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BPOL NRW: 572 Tage Haft - Bundespolizei nimmt 44-Jährigen fest und stellt Drogen und Schleuder sicher

Dortmund - Gütersloh (ots)

Am frühen Sonntagmorgen (29. Dezember) verhafteten Bundespolizisten einen Mann im Hauptbahnhof Dortmund. Zudem stellten die Beamten verschiedene Betäubungsmittel und einen gefährlichen Gegenstand bei dem Verurteilten fest.

Gegen 6:20 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Dortmunder Hauptbahnhof. Während ihrer Streifentätigkeit wurden die Beamten auf einen 44-Jährigen aufmerksam und unterzogen diesen einer Personenkontrolle. Zur Feststellung seiner Identität, händigte der deutsche Staatsangehörige den Einsatzkräften seinen Personalausweis aus. Die Überprüfung seiner Person zeigte, dass die Staatsanwaltschaft Hagen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Lüdenscheid verurteilte den Mann im September 2022 rechtskräftig, wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls in drei Fällen, des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln sowie des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Zu dem Zeitpunkt der Kontrolle bestand eine Restfreiheitsstrafe von 572 Tagen. Zusätzlich ließ das Amtsgericht Hagen, wegen des Verstoßes gegen die Weisungen während der Führungsaufsicht, nach dem Aufenthaltsort des Mannes aus Gütersloh suchen.

Die Bundespolizisten eröffneten dem Deutschen den Haftbefehl und nahmen ihn fest. Anschließend führten sie ihn der Bundespolizeiwache am Dortmunder Hauptbahnhof zu. Während einer Durchsuchung fanden die Beamten bei dem 44-Jährigen rund 24 Gramm Amphetamine, 5 Gramm Ecstasy und 2,5 Gramm Crack sowie eine Schleuder auf. Die Uniformierten beschlagnahmten die Substanzen und stellten den gefährlichen Gegenstand sicher. Anschließend führten sie den Deutschen für voraussichtlich 572 Tage einer Justizvollzugsanstalt zu. Er wird sich nun erneut wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen. Zudem muss er sich wegen des Verstoßes gegen die derzeit geltende Allgemeinverfügung im Hauptbahnhof Dortmund zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen verantworten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
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44141 Dortmund

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