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BPOL NRW: Bundespolizei nimmt drei Männer fest - Zwei können Geldstrafe nicht begleichen

Düsseldorf (ots)

Am vergangenen Wochenende (17.-19.01.2025) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf drei zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest.

Am Freitagnachmittag wurde zu Beginn ein Deutscher kontrolliert, welcher beabsichtigte, nach Dubai/Vereinigte Arabische Emirate zu fliegen. Während der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der 64-Jährige im November 2023 durch die Staatsanwaltschaft Hildesheim wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er bereits im Februar 2023 rechtskräftig verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 70 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Delmenhorst lebende Mann die zweitägige Erzwingungshaft jedoch abwenden und seine Reise fortsetzen.

Im Rahmen der Streifentätigkeit im öffentlichen Bereich des Flughafens Düsseldorf nahm die Bundespolizei am Sonntagmorgen einen weiteren Mann fest. Der 35-jährige Staatenlose wurde von der Staatsanwaltschaft Aachen gesucht. Diese hatte einige Tage zuvor einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im November 2023 Verurteilten erlassen. Da der Mann flüchtig war, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro konnte der in Belgien lebende Mann jedoch nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen nicht abwenden. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde er den Justizbehörden überstellt.

Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Wien/Österreich stellten die Bundespolizisten am Sonntagnachmittag einen Österreicher fest, nach dem gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hatte im Juli 2024 einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den 65-Jährigen erlassen. Dieser war unbekannten Aufenthaltes und wurde daher zur Fahndung ausgeschrieben. Auch der in Österreich lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro vor Ort nicht begleich und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen nicht abwenden. Auch er wurde daher den zuständigen Justizbehörden überstellt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf


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unter oben genannter Kontaktadresse.

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