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BPOL NRW: Vier Festnahmen am Wochenende - Fahndungserfolg durch Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ots)

Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Reisende verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende (07.-09.02.2025).

Zu Beginn stellten die Bundespolizeibeamten am Freitagmorgen einen deutschen Staatsangehörigen fest, der sich auf der Einreise eines Fluges aus Istanbul/Türkei befand. Gegen den 37-Jährigen lagen gleich drei Haftbefehle vor. Die ersten beiden wurden im Mai und August 2023 von der Staatsanwaltschaft Hagen wegen vorsätzlichen Subventionsbetruges und zwölffacher Untreue im besonders schweren Fall erlassen. Der dritte wurde im August 2023 von der Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen siebenfachen Betruges ausgestellt. Demnach wurde der Mann im Oktober 2016, im September 2020 und Dezember 2022 zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von insgesamt drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der Wuppertaler an die Justizbehörden überstellt.

Am Freitagabend wurde ein 46-jähriger türkischer Staatsangehöriger bei den Bundespolizisten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Zonguldak/Türkei vorstellig. Hier wurde festgestellt, dass der Mann seit November 2024 wegen Bedrohung in Tateinheit mit Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft Kassel gesucht wurde. Im Juni 2024 wurde dieser rechtskräftig verurteilt. Doch der im Landkreis Hessen lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro dank eines Familienangehörigen begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 35 Tagen abwenden und seinen Heimweg fortsetzen.

Samstagnachmittag dann wurde ein 32-jähriger syrischer Staatsangehöriger kontrolliert, der beabsichtigte, nach Amman/Jordanien zu reisen. Bei diesem stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Aachen knapp zwei Wochen zuvor einen Haftbefehl wegen Bedrohung und Sachbeschädigung gegen den im Oktober 2023 Verurteilten erlassen hatte. Der im Kreis Aachen lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro ebenfalls begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 80 Tagen abwenden.

Zuletzt stellte die Bundespolizei am Sonntagnachmittag einen deutschen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, nach Izmir/Türkei zu reisen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 39-Jährige von der Staatsanwaltschaft Aachen gesucht wurde. Einige Tage zuvor wurde durch diese ein Vollstreckungsauftrag zur Vermögensfahndung von über 26.000 Euro gegen den im Juni 2018 Verurteilten erlassen. Nach Beschlagnahme von 9.000 Euro, die der in Darmstadt lebende Mann in bar mit sich führte, konnte dieser seinen Weg fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
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Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf


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