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BPOL NRW: Ausreise in die Türkei am Flughafen Köln Bonn wird für einen Niederländer besonders teuer - Bundespolizei mit Fahndungserfolg.

Köln (ots)

Bei der Ausreisekontrolle des Fluges TK 1676 der Turkish Airlines nach Istanbul kontrollierten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln Bonn am Montag, den 10.02.2025 einen 41-jährigen niederländischen Staatsangehörigen. Im Rahmen der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen die Person zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Aachen vorlagen. Der erste Haftbefehl war aufgrund des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt erlassen worden, wobei eine Zahlung von 5.450 EUR oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 218 Tagen gefordert wurde. Der zweite Haftbefehl betraf das Fahren ohne Fahrerlaubnis, für das eine Zahlung von 1.000 EUR oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen vorgesehen war.

Der 41-Jährige konnte den geforderten Gesamtbetrag von 6.450 EUR zunächst vor Ort nicht bestreiten, da er nur über etwas mehr als 1000 EUR Bargeld verfügte. Auf der Bundespolizeiwache konnte der Mann jedoch einen Bekannten kontaktieren, der ihm die fehlende Summe Geld bringen konnte, um somit der Haftstrafe zu entgehen. Nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen wurde die Person auf freien Fuß von der Dienststelle entlassen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln Bonn
Pressestelle
Oliver Hünewinckell

Telefon: +49 (0) 2203 95 22 - 1040
E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

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Postfach 980125
51129 Köln

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