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BPOL NRW: Kontrolle in Recklinghausen - Bundespolizei findet Messer und vollstreckt Haftbefehl

Recklinghausen (ots)

Am Nachmittag des 25. Februars trafen Bundespolizisten im Hauptbahnhof Recklinghausen einen 40-Jährigen an, bei der Kontrolle wurde ein Einhandmesser aufgefunden. Zudem ließen Behörden bereits mehrfach nach dem Mann fahnden.

Um 17:00 Uhr hielten Bundespolizisten einen Reisenden im Recklinghäuser Hauptbahnhof an und kontrollierten diesen. Der deutsche Staatsbürger war kooperativ und händigte den Beamten seinen Personalausweis aus. Eine Überprüfung der Daten in den polizeilichen Systemen verlief positiv. Die Staatsanwaltschaft Bochum lies mehrfach nach dem Recklinghäuser suchen. Das Amtsgericht Recklinghausen hatte Sicherungshaft gegen den Verurteilten erlassen. Bereits im September 2022 wurde der wohnungslose Mann nach einer gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Diese Strafe wurde auf Bewährung erlassen. Aufgrund des Verstoßes gegen die Auflagen der Führungsaufsicht wurde diese Frist durch das Gericht aufgehoben.

Die Beamten nahmen den Mann vor Ort fest und führten ihn der Wache am Hauptbahnhof Recklinghausen zu. Vor der Zuführung wurde eine Durchsuchung des Verurteilten durchgeführt. Hierbei fanden die Uniformierten ein Einhandmesser auf. Dabei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann. Dieses unterliegt dem Verbot des Führens. Ein berechtigtes Interesse für dieses konnte der Deutsche nicht vorbringen. Infolgedessen beschlagnahmten die Polizisten das Messer.

Dem Deutschen wurde der Haftbefehl eröffnet. Die telefonisch verständigte Lebensgefährtin hielt Rücksprache mit einem Rechtsanwalt. Der Verurteilte wurde dem Polizeigewahrsam Recklinghausen zugeführt. Hier wird der Wohnungslose einem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Weiter wurde ein Bericht an die Staatsanwaltschaft Bochum gefertigt, welche aufgrund der Trunkenheit im Verkehr nach dem Aufenthaltsort des Mannes suchen ließ. Wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

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