Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Sechs Haftbefehle innerhalb von 24 Stunden - Bundespolizei nimmt mehrere Personen fest
Aachen (ots)
Am gestrigen Tag reiste ein Algerier (35) über den ehemaligen Grenzübergang "Köpfchen" nach Deutschland ein. Er wies sich gegenüber den Beamten der Bundespolizei mit seiner algerischen Identitätskarte sowie einem Lichtbild einer belgischen Identitätskarte aus. Da die Identität des Mannes Zweifel bei den Beamten erregte, wurde er der Dienststelle der Bundespolizei in Eschweiler zugeführt, wo man seine Identität mittels Überprüfung seiner Finger-abdrücke in den polizeilichen Fahndungssystemen überprüfte. Hieraus resultierte eine Fahndungsnotierung im Schengener Informationssystem. Der Algerier wurde von dem Staat Belgien zur sogenannten Rückkehrentscheidung ausgeschrieben. Eine parallellaufende Überprüfung seiner Personalie im Ausländer-zentralregister ergab zudem, dass eine Übernahme von Belgien entschieden wurde. Es wurde ein Haftantrag gefertigt und dem Mann wurde die Abschiebung angedroht sowie ein Einreiseverbot eröffnet. Er wird im Zuge der weiteren Bearbeitung dem Amtsgericht Aachen vorgeführt.
Am gleichen Tage reisten zwei männliche Personen mittels Reisebusses über die Bundesautobahn BAB 4, aus den Niederlanden kommend, in die Bundesrepublik ein. Der 53-jährige Slowake legte den Beamten eine slowakische Identitätskarte vor. Die Überprüfung in den polizeilichen Fahn-dungssystemen ergab eine Ausschreibung zur Festnahme der Staatsanwaltschaft Hof. Die Haftstrafe konnte der Slowake durch die Zahlung von über 1.500,- Euro abwenden. Ein 39-jähriger Nigerianer wies sich mit einer belgischen Aufent-haltskarte aus. Hier ergab die Überprüfung der Person eine Aus-schreibung zur vorläufigen Festnahme bzw. Auslieferung durch Tschechien. Die Person wurde festgenommen und im Anschluss aller strafprozessualen Maßnahmen dem Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen zugeführt.
Ein Deutscher (60) reiste mittels Pkw am gestrigen Tag über den ehemaligen Grenzübergang "Bildchen" aus Belgien kommend nach Deutschland ein. Er legte dem Beamten einen deutschen Ausweis vor. Aus der Abfrage in den polizeilichen Fahndungssystemen resultierte ein Haftbefehl zur Ersatzfreiheitsstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr durch die Staatsanwaltschaft Aachen. Die Haftstrafe konnte der Mann durch die Zahlung von 150,- Euro abwenden. Die Weiterreise wurde gestattet.
Eine 31-jährige Niederländerin wurde am Bahnhof in Herzogen-rath angetroffen. Sie konnte keine Ausweisdokumente vorweisen und machte mündliche Angaben zu ihrer Person. Eine Überprüfung der Personalien in den Fahndungssystemen der Polizei ergab eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Kleve wegen Betruges. Ferner lag eine weitere Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Aachen ebenfalls wegen Betruges vor. Die Frau konnte die Haftstrafen durch Zahlung von insgesamt 2.100,- Euro abwenden. Andernfalls hätten ihr insgesamt 45 Tage Haft bevorgestanden.
Am heutigen Tag wurde ein Kroate (40) bei der Einreise über die Bundesautobahn BAB 44, aus Belgien kommend, festgestellt. Er legte den Beamten eine kroatische Identitätskarte vor. Die Überprüfung der Person ergab, dass er zur Festnahme zur Erzwingungshaft ausgeschrieben war. Zwischen der Möglichkeit einer Zahlung von 300,- Euro oder der Haftstrafe von 12 Tagen entschied sich der Mann zur Zahlung und wurde von der Dienststelle entlassen.
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