Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei nimmt 25-Jährigen nach Widerstand in Gewahrsam und stellt Pfefferspray sicher
Dortmund (ots)
Gestern Mittag (3. März) pöbelte ein junger Mann zunächst mehrere Passanten im Hauptbahnhof Dortmund an. Anschließend widersetzte er sich den eingesetzten Bundespolizisten und verweigerte gegenüber ihnen die Angabe zu seinen Personalien.
Gegen 14:30 Uhr wurden Bundespolizisten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit auf einen 25-Jährigen aufmerksam. Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG führten den jungen Mann kurz zuvor aus dem Dortmunder Hauptbahnhof, da dieser sich äußerst aggressiv gegenüber Reisenden verhielt. Angaben zu seinen Personalien wollte der deutsche Staatsbürger gegenüber den Uniformierten nicht machen. Infolgedessen führten ihn die Einsatzkräfte der Bundespolizeiwache am Dortmunder Hauptbahnhof zu. Auf den Weg dorthin stemmte der Dortmunder sich immer wieder gegen die Laufrichtung und versuchte sich aus den Griffen der Polizisten loszureißen, sodass diese ihn schließlich mit Handfesseln fixierten.
In den Wachräumen durchsuchten die Beamten den Mann, wobei dieser erneut Widerstand leistete. Schließlich fanden die Uniformierten bei ihm eine Gesundheitskarte auf, welche mit den Personalien des Aggressors versehen war. Mittels eines Datenabgleichs in einem polizeilichen System, stellten die Einsatzkräfte die Identität des Dortmunders zweifelsfrei fest. Die Ermittlungen zeigten, dass der 25-Jährige bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten war. Neben der Gesundheitskarte fanden die Polizisten ein Pfefferspray bei dem jungen Mann auf, welches sie beschlagnahmten.
Während der strafprozessualen Maßnahmen störte der Deutsche den Dienstbetrieb erheblich, indem er permanent gegen die Tür der Gewahrsamszelle trat und schlug. Beruhigen ließ er sich nicht.
Die Bundespolizisten nahmen den Beschuldigten, zur Verhinderung weiterer Straftaten, in Gewahrsam und führten ihn anschließend dem Polizeigewahrsam in Dortmund zu. Zudem leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoßes gegen das Waffengesetz und der Verweigerung der Angaben zur Person ein.
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