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BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet zwei Reisende und zieht Geldstrafen ein

Düsseldorf (ots)

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Dienstagvormittag (04.03.2025) einen zur Fahndung ausgeschriebenen Kameruner fest. Der 26-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht. Diese hatte im Dezember 2024 einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen. Demnach wurde er im Juni 2023 rechtskräftig verurteilt. Da er sich der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Doch die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen konnte von dem im Ruhrgebiet lebenden Mann abgewendet werden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.

Anderthalb Stunden später dann nahmen die Bundespolizeibeamten einen weiteren Mann fest, nach dem gefahndet wurde. Gegen einen 34-jährigen Iraker, welcher beabsichtigte, nach Erbil/Irak zu fliegen, lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster vor. Gut einen Monat zuvor hatte diese einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Führens eines nicht versicherten Kraftfahrzeugs gegen den im August 2024 Verurteilten ausgestellt. Bislang war der Gesuchte flüchtig. Doch der ebenfalls im Ruhrgebiet lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 10 Tagen abwenden und seinen Flug nach Erbil antreten, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf


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