Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet dreifach Gesuchten in Herne
Herne (ots)
Am späten Montagabend (10. März) kontrollierten Bundespolizisten im Bahnhof Herne einen Mann. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass bereits mehrere Behörden nach ihm suchen ließen.
Gegen 22:20 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Bahnhof Herne. Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit wurden die Beamten auf einen 44-Jährigen aufmerksam und unterzogen diesen einer Personenkontrolle. Zur Feststellung seiner Identität machte der algerische Staatsbürger mündliche Angaben zu seinen Personalien. Durch einen Datenabgleich in einem polizeilichen System stellten die Uniformierten die Identität des Mannes zweifelsfrei fest. Die Überprüfung seiner Personalien zeigte, dass die Staatsanwaltschaften Bonn und Hagen jeweils einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatten. Zudem hatte das Ausländeramt Dortmund den Wohnungslosen, aufgrund von ausländerrechtlichen Maßnahmen, zur Festnahme ausgeschrieben. Das Amtsgericht Siegburg verurteilte ihn bereits im November 2021 rechtskräftig, wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen á 10,- Euro. Rund drei Jahre später, im Oktober 2024, erfolgte eine weitere rechtskräftige Verurteilung durch das Amtsgericht Hagen. Dieses verurteilte den Algerier wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in drei Fällen und des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 15,- Euro.
Bisher hatte der Verurteilte sich weder dem Strafantritt gestellt, noch die geforderte Summe in Gesamthöhe von 1.290,- Euro, zuzüglich Verfahrenskosten in Höhe von rund 1.940,- Euro, beglichen.
Die Bundespolizisten eröffneten dem 44-Jährigen den Haftbefehl und führten ihn anschließend den Wachräumen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof zu. Vor Ort bestätigte ein Fingerabdruckscan die Identität des Mannes zweifelsfrei. Im Anschluss der Maßnahmen führten die Uniformierten den Verurteilten für voraussichtlich 126 Tage einer Justizvollzuganstalt zu. Zudem wird er sich nun wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet verantworten müssen.
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