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BPOL NRW: Frau verweigert Mitnahme zur Bundespolizeiwache - Messer und Drogen aufgefunden

BPOL NRW: Frau verweigert Mitnahme zur Bundespolizeiwache - Messer und Drogen aufgefunden
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Essen (ots)

Am Freitagmittag (14. März) überprüften Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof eine Frau, welche zuvor das Weite suchte. Die Einsatzkräfte fanden verbotene Gegenstände sowie verschiedene Betäubungsmittel bei ihr auf. Gegen 11:50 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Essen. Als sie eine 42-Jährige kontrollieren wollten, versuchte sich diese der polizeilichen Kontrolle zu entziehen. Die Beamten eilten der Deutschen nach und stellten diese. Dabei verweigerte sie die Angabe ihrer Personalien. Aufgrund dessen führten die Uniformierten die Frau der Bundespolizeiwache zu. Damit war diese jedoch nicht einverstanden und wehrte sich entschieden dagegen. Dies unterbanden die Einsatzkräfte, woraufhin die Essenerin die Polizisten mehrfach beleidigte. Eine Bodycam zeichnete dies auf.

Bei der Durchsuchung fanden die Polizisten ein Einhandmesser, ein Pfefferspray sowie eine geringe Menge Amphetamin und sechs Ecstasy-Tabletten in ihrer Tasche auf. Es handelt sich dabei um ein Messer, welches mittels einer, an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann.

Währenddessen bedrohte sie die Beamten, indem sie sich mit einer Geste über den Hals fuhr. Nachdem die Aggressorin sich beruhigt hatte, konnte sie die Dienststelle wieder verlassen. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung und der Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

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Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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