Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: 59-Jährige löst kurzzeitige Streckensperrung aus - Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr!
Marl (ots)
Am Montagnachmittag (17. März) betrat eine Frau an einer Bahnstrecke in Marl unbefugt den Gleisbereich vor den Augen der eingesetzten Bundespolizisten. Die Beamten stellten die Betroffene, die ihr Fehlverhalten zunächst leugnete, und konfrontierten sie mit den Gefahren auf den Bahnanlagen.
Gegen 16:25 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei die Bahnstrecke zwischen Marl-Mitte und Gelsenkirchen-Hassel. Auf Höhe der "Elsa-Brandström-Straße" wurden sie auf eine 59-Jährige aufmerksam, die die Gleise in Richtung der Straße "Am Alten Sportplatz" unbefugt überquerte. Die Beamten veranlassten umgehend eine Sperrung der Strecke, um die deutsche Staatsbürgerin auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und aus dem Gefahrenbereich zu begleiten. Schließlich stellten die Uniformierten die Frau aus Marl an der Brücke in der "Lassallestraße", wo sie sich mittlerweile außerhalb des Gefahrenbereichs befand. Als die Polizisten die Deutsche mit ihrem Fehlverhalten konfrontierten, zeigte sie sich uneinsichtig und stritt dieses ab. Im Laufe der polizeilichen Maßnahmen äußerte sie jedoch immer wieder die Frage, warum es sie treffen würde, da sie bereits mehrfach beobachtet habe, dass auch andere Personen ihren Weg über die Bahnstrecke abkürzen würden.
Nachdem die Bundespolizisten die Betroffene auf die bestehenden Gefahren des Bahnbetriebs hingewiesen hatten, wurde sie entlassen. Die Beamten leiteten gegen die 59-Jährige ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts in den Gleisen ein.
Die Bahnstrecke war von 16:28 Uhr bis 16:35 Uhr gesperrt. Verspätungen wurden durch die Sperrung der Strecke nicht hervorgerufen.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut daraufhin, wie leichtsinnig und lebensgefährlich ein Aufenthalt im Gleisbereich ist. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät sein könnte. Zudem können diese nicht ausweichen. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus. Durch den entstehenden Luftsog können bei durchfahrenden Zügen unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten. Übertreten Sie die auf dem Boden markierte Sicherheitslinie erst dann, wenn der Zug hält.
Präventionshinweise gibt es u.a. im Internet unter: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/04Sicher-auf-Bahnanlagen/Sicher-auf-Bahnanlagen_node.html
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