Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: 37-Jähriger in Gewahrsam genommen - Bundespolizei ermittelt nach mehreren Straftaten
Gelsenkirchen (ots)
Gestern Abend (18. März) bedrohte und beleidigte ein Mann mehrere Reisende und einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Anschließend leistete er Widerstand gegen die eingesetzten Bundespolizisten und drohte diesen mit dem Tod. Bei dem Aggressor fanden die Beamten zudem ein Messer auf und beschlagnahmten dieses.
Um 20 Uhr wurde das Bundespolizeirevier am Gelsenkirchener Hauptbahnhof über einen aggressiven Mann in Kenntnis gesetzt, der auf dem Bahnsteig zu den Gleisen 4/5 Reisende anpöbele, beleidige und bedrohe. Vor Ort trafen die Uniformierten auf den 37-jährigen Verdächtigen, der sich zu diesem Zeitpunkt bedrohlich vor einem Mitarbeiter der Deutschen Bahn aufbaute und andeutete, diesen zu schlagen. Die Einsatzkräfte unterbanden das Vorhaben des rumänischen Staatsbürgers und fixierten ihn mittels Handfesseln. Anschließend führten die Uniformierten ihn der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Gelsenkirchen zu. Auf dem Weg zu der Dienststelle stemmte der Aggressor sich immer wieder gegen die Laufrichtung und erschwerte die polizeiliche Maßnahme enorm.
In den Wachräumen fanden die Polizisten ein Springmesser in der Hosentasche des Wohnungslosen auf und beschlagnahmten dieses. Dabei handelt es sich um ein Messer, dessen Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellt und hierdurch, oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung, festgestellt werden kann. Zudem fanden die Einsatzkräfte den Ausweis des Rumänen auf, wodurch seine Identität zweifelsfrei bestätigt wurde. Im Laufe der strafprozessualen Maßnahmen bedrohte der Beschuldigte die Beamten immer wieder mit dem Tod, schlug seinen Kopf gegen die Wand und trat mehrfach gegen die Türe der Gewahrsamszelle. Ein Atemalkoholtest ergab, dass er mit rund zwei Promille alkoholisiert war.
Nach der Untersuchung durch einen Polizeiarzt, führten die Uniformierten den 37-Jährigen dem Polizeigewahrsam in Essen zu.
Die Bundespolizisten leiteten gegen den Polizeibekannten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamten, Bedrohung, versuchter Körperverletzung, Beleidigung und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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