Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: 25-Jährige widersetzt sich Bundespolizisten nach begangenem Fahrgelddelikt
Essen (ots)
In der Nacht zu Donnerstag (20. März) fuhr eine junge Frau ohne gültigen Fahrschein mit einer S-Bahn von Bottrop nach Essen. Als sie infolgedessen den strafprozessualen Maßnahmen der Bundespolizei unterzogen werden sollte, wurde sie zunehmend aggressiver, versuchte zu flüchten und leistete schließlich erheblichen Widerstand.
Gegen 00:25 Uhr informierte ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn das Bundespolizeirevier im Hauptbahnhof Essen über ein begangenes Fahrgelddelikt in der S9 von Bottrop nach Essen. Bereits als sich die Einsatzkräfte der S-Bahn näherten, wurden sie auf die 25-Jährige aufmerksam, die lautstark herumschrie und aus dem Zug stürmte. Anschließend versuchte sie sich den polizeilichen Maßnahmen zu entziehen. Die Beamten stellten die deutsche Staatsbürgerin, die zuvor ohne gültigen Fahrschein von Bottrop nach Essen fuhr und sich weigerte, dem Zugpersonal ihre Personalien zu nennen, auf dem Bahnsteig zu den Gleisen 11/12. Während der Überprüfungen schrie die junge Frau weiterhin herum, versuchte sich immer wieder aus den Griffen der Uniformierten zu entreißen und verweigerte jegliche Kommunikation mit den Polizisten. Schließlich brachten diese sie aufgrund ihres zunehmend aggressiven Verhaltens zu Boden und fixierten sie. Sowohl während der Fixierung, als auch während der Mitnahme zur Dienststelle, wehrte die Essenerin sich erheblich gegen die Maßnahmen der Beamten.
Auch in den Wachräumen zeigte die 25-Jährige sich weiterhin aggressiv, sperrte sich während der Durchsuchungsmaßnahmen, trat unkontrolliert um sich und spuckte in die Richtung der eingesetzten Kräfte. Nachdem die Deutsche sich beruhigte hatte, machte sie schließlich Angaben zu ihren Personalien. Ein Abgleich in einem polizeilichen System ergab, dass sie bereits in der Vergangenheit, wegen verschiedener Delikte, polizeilich in Erscheinung getreten war. Als die Uniformierten die Beschuldigte mit den Tatvorwürfen konfrontierten, machte diese von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Im Anschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde sie aus der Bundespolizeiwache entlassen. Verletzt wurde durch die Tathandlungen niemand.
Die Bundespolizisten leiteten gegen die Essenerin ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.
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