Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Minderjähriger widersetzt sich massiv den Maßnahmen der Bundespolizei
Dortmund (ots)
In den frühen Morgenstunden des 20. März stellten Mitarbeiter der Deutschen Bahn einen schlafenden Reisenden in einer S-Bahn im Hauptbahnhof Dortmund fest. Als dieser durch Bundespolizisten geweckt wurde, griff er die Beamten an und versuchte anschließend zu flüchten.
Gegen 03:15 Uhr wurden Einsatzkräfte der Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof durch einen Zugbegleiter auf einen 17-Jährigen in der S1 aufmerksam gemacht. Der Minderjährige konnte durch den Mitarbeiter der Deutschen Bahn nicht geweckt werden. Der Zug hatte seine Endhaltestelle, Dortmund Hauptbahnhof, bereits mehrere Minuten erreicht. Auch die Versuche seitens der Uniformierten, den Jugendlichen zu wecken, verliefen zunächst ohne Erfolg. Nachdem der Schlafende durch das Setzen eines Schmerzreizes geweckt wurde, reagierte er sofort aggressiv und versuchte nach den Einsatzkräften zu schlagen. Der Aggressor wurde mittels einer Grifftechnik aus dem Zug geführt. Hierbei leitstete er Widerstand, indem er sich gegen die Laufrichtung stemmte und so das Verbringen massiv erschwerte. Auf dem Bahnsteig zu den Gleisen 6/7 griff der ukrainische Staatsbürger einen Beamten mittels Kopfstoßes an und versuchte anschließend zu flüchten, um sich der Maßnahme zu entziehen. Dies konnten die Polizisten unterbinden, indem sie den Essener zu Boden brachten und mittels Handfessel fixierten. Auf dem Boden liegend trat der Ukrainer um sich, so dass auch seine Füße gefesselt werden mussten. Anschließend wurde er durch eine weitere Streife zur Dienststelle der Bundespolizei getragen. Auch hier erschwerte er die Maßnahmen, indem er mit den Ellbogen nach den Polizeibeamten schlug und in deren Richtung spuckte.
In den Gewahrsamsräumen ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von rund 1,4 Promille. Nach Rücksprache mit der Erziehungsberechtigten, holte diese ihren Sohn um 05:30 Uhr in der Wache ab. Der Minderjährige bedauerte sein Handeln und entschuldigte sich bei den Polizisten. Verletzt wurde durch die Tathandlung niemand.
Die Bundespolizei leitete ein Verfahren wegen des tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der Körperverletzung und der Beleidigung ein
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