Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: 19-Jähriger attackiert 42-jährigen Vater - Bundespolizei ermittelt
Kamen - Dortmund - Isenburg (ots)
Gestern Nachmittag (30. März) soll es in einem Regionalexpress in Kamen zu einer verbalen Streitigkeit zwischen zwei Männern gekommen sein. Grund dafür soll der Heranwachsende gewesen sein, der zuvor mehrere Reisende angepöbelt und am Ausstieg gehindert haben soll. Schließlich soll er versucht haben einen Vater, der mit seinem Sohn unterwegs war, mit einer Glasflasche anzugreifen.
Gegen 16:45 Uhr wurde die Bundespolizei in Dortmund über eine Auseinandersetzung im Bahnhof Kamen informiert. Zuvor soll der 19-jährige Verdächtige versucht haben, auf dem Bahnsteig zu Gleis 2 in den RE1 zu steigen. Dabei soll er einen Einkaufswagen bei sich geführt und mehrere Reisende angerempelt sowie beim Ausstieg behindert haben. Unter anderem waren hier ein Vater und sein Sohn betroffen, die den Zug mit ihren Fahrrädern verlassen wollten. Infolgedessen entwickelte sich zwischen dem deutschen Staatsbürger und dem 42-jährigen Dortmunder eine verbale Streitigkeit. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung soll der junge Mann aus Isenburg den Deutschen (42) geschubst und mit der flachen Hand geschlagen haben. Als der Vater versuchte die Angriffe zu unterbinden, soll der Heranwachsende eine Glasflasche genommen und damit versucht haben, nach dem Mann zu schlagen. Reisende, die auf die Situation aufmerksam wurden, konnten den Angriff verhindern. Anschließend verlagerte sich die Streitigkeit auf den Bahnsteig, auf dem wenig später die Einsatzkräfte eintrafen.
Die Identität des Aggressors stellten die Uniformierten mittels seines Personalausweises fest. Ermittlungen ergaben, dass er bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten war. Unterdessen bestätigten Zeugen die geschilderte Situation gegenüber den weiteren Beamten. Der Beschuldigte äußerte sich nicht zu dem Sachverhalt und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Verletzt wurde durch die Auseinandersetzung niemand.
Nachdem der 19-Jährige sich beruhigt hatte und die strafprozessualen Maßnahmen beendet waren, durfte er seinen Weg fortsetzen. Er wird sich nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung verantworten müssen.
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