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BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle in Dortmund und Gelsenkirchen

Dortmund - Gelsenkirchen - Bottrop (ots)

Im Laufe des gestrigen Tages (31. März) nahmen Bundespolizisten zwei Männer fest. Diese wurden zuvor jeweils einer Personenkontrolle in Dortmund und Gelsenkirchen unterzogen. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen stellte sich heraus, dass Staatsanwaltschaften mittels Haftbefehlen nach ihnen fahnden ließen.

Gegen 7:20 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Dortmunder Hauptbahnhof. In der Haupthalle trafen die Uniformierten auf den 39-Jährigen und kontrollierten diesen. Zur Feststellung seiner Identität händigte der deutsche Staatsbürger den Beamten seinen Personalausweis aus. Ermittlungen zeigten, dass die Staatsanwaltschaften Dortmund und Bochum Haftbefehle gegen ihn erlassen hatten. Das Amtsgericht Dortmund verurteilte den Gesuchten bereits im August 2020 rechtskräftig, wegen Betrugs, Erschleichens von Leistungen und versuchten Betrugs, zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von acht Monaten. Eine weitere rechtskräftige Verurteilung erfolgte im Juni 2023 durch das Amtsgericht Witten. Hier wurde der Dortmunder wegen Erschleichens von Leistungen in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Bisher hatte der Deutsche sich den Strafantritten nicht gestellt, sodass er durch die Staatsanwaltschaften zur Festnahme ausgeschrieben wurde. Die Bundespolizisten nahmen den Verurteilten fest und führten ihn im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen einer Justizvollzugsanstalt zu. Zudem leiteten die Beamten gegen den 39-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung ein, da er eine Kreditkarte bei sich führte, welche auf eine dritte Person ausgestellt war.

Am späteren Abend, gegen 23:25 Uhr, überprüften Bundespolizisten einen 24-Jährigen im Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Auch dieser händigte den Uniformierten seinen Personalausweis zur Identitätsfeststellung aus. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Essen per Haftbefehl nach dem deutschen Staatsbürger suchen ließ. Das Amtsgericht Bottrop verurteilte ihn im Januar 2024 rechtskräftig, wegen Erschleichens von Leistungen in zwei Fällen, zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 10,- Euro. Auch er hatte sich bisher weder der Strafantrittsladung gestellt, noch die geforderte Summe in Höhe von 1.000,- Euro beglichen. Infolgedessen schrieb ihn die Staatsanwaltschaft Essen zur Festnahme aus. Die Einsatzkräfte nahmen den Bottroper fest und führte ihn anschließend der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Gelsenkirchen zu. Vor Ort nahm der Deutsche telefonischen Kontakt mit seiner Großmutter auf, welche die geforderte Geldstrafe schließlich beglich, sodass der 24-Jährige seinen Weg fortsetzen durfte und so einer Freiheitsstrafe von 100 Tagen entgehen konnte.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
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Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
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Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

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