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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Widerstand und tätlicher Angriff nach Fahrt ohne Fahrschein - Bundespolizei stellt Aggressor

Dortmund (ots)

Am Montagmorgen (14. April) kam es nach einem Fahrgelddelikt zu Widerstandshandlungen und einem Angriff auf Bundespolizisten im Hauptbahnhof Dortmund. Der 26-jährige Tatverdächtige hatte sich zuvor geweigert einen Regionalexpress zu verlassen.

Um 05:25 Uhr bat das Zugpersonal des RE1 (Aachen - Hamm) die Beamten der Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof um Unterstützung. Bei einer Fahrausweiskontrolle hatte die Bahnmitarbeiterin einen Reisenden ohne Fahrschein festgestellt. Dieser weigerte sich gegenüber der 31-Jährigen seine Personalien anzugeben. Beim Halt des Zuges im Dortmunder Hauptbahnhof forderte die Zugbegleiterin daraufhin die Einsatzkräfte zur Feststellung der Personalien an. Auch gegenüber den Polizeibeamten weigerte sich der Mann, seine Daten anzugeben. Der syrische Staatsangehörige wurde aufgefordert, den Zug zu verlassen. Dieser Aufforderung kam er nicht nach, weshalb er von den Beamten an den Armen ergriffen und aus dem Zug geführt wurde. Hierbei versuchte er sich der polizeilichen Maßnahme zu entziehen, indem er sich aus dem Griff der Uniformierten losriss. Dies konnte durch das zu Boden bringen und anschließendem Anlegen von Handfesseln verhindert werden. Eine weitere Streife der Bundespolizei unterstützte die Mitnahme zur Dienststelle. Die Zuführung war nur mit erheblichem Kraftaufwand möglich. Der in Lienen lebende ließ sich mehrfach fallen, so dass die Polizisten ihn schließlich zur Wache tragen mussten. In den Gewahrsamsräumen kratzte der Syrer die Beamten und versuchte sie zu treten. Um diese und weitere Angriffe zu unterbinden, wurden dem Tatverdächtigen Fußfesseln angelegt. Nachdem die Identität und der Aufenthaltsstatus zweifelsfrei geklärt waren, konnte der 26-Jährige, der sich zwischenzeitlich beruhigt hatte, die Dienststelle verlassen. Ein Beamter verletzte sich leicht am Arm, verblieb aber weiterhin dienstfähig.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den syrischen Staatsangehörigen ein. Er muss sich nun wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Erschleichens von Leistungen verantworten müssen.

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