Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle in Dortmund und Recklinghausen
Dortmund - Recklinghausen (ots)
Am 15. April vollstreckte die Bundespolizei insgesamt vier Haftbefehle in den Hauptbahnhöfen Dortmund und Recklinghausen. Dabei wurden zwei Verurteilte der Justizvollzugsanstalt zugeführt. Ein Verurteilter konnte die Haft durch die Zahlung der Geldstrafe abwenden.
Gegen 09:55 Uhr wurde ein 36-jähriger Mann von einer Streife der Bundespolizei im Dortmunder Hauptbahnhof angetroffen. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Dortmund festgestellt. Das Amtsgericht Dortmund hatte den deutschen Staatangehörigen im November 2023 wegen mehrerer Diebstähle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Die Beamten nahmen den Wohnungslosen fest und verbrachten ihn in die JVA.
Nur fünf Minuten später gegen 10:00 Uhr stellten Uniformierte am Hauptbahnhof Recklinghausen einen 52-jährigen Mann fest. Dieser gab gegenüber den Polizisten an, keinen Ausweis zu besitzen. Auf dem Weg zur Dienststelle verlor der deutsche Staatsangehörige dann jedoch seinen Reisepass, welcher ihm aus seinem Hosenbein rutschte. Mittels des Ausweisdokuments stellten die Uniformierten seine Identität zweifelsfrei fest. Eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Bochum wurde bekannt. Das Amtsgericht Recklinghausen hatte den wohnungslosen Mann wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,- Euro, ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Nachdem der Deutsche seine Mutter über die Festnahme informiert hatte, wurde auch er in eine JVA eingeliefert.
Am Abend gegen 20:00 Uhr wurde ein 22-Jähriger im Dortmunder Hauptbahnhof angetroffen. Der ukrainische Staatsbürger versuchte über einen längeren Zeitraum der Bundespolizeistreife auszuweichen. Bei der Überprüfung des Dortmunders wurden zwei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Dortmund bekannt. In beiden Fällen hatte das Amtsgericht Dortmund den Mann zu Geldstrafen verurteilt. Einmal im Februar 2024 wegen Diebstahls zu 120 Tagessätzen zu je 20,- Euro, ersatzweise 120 Tage Freiheitsstrafe und im Mai 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 40 Tagessätzen zu je 15,- Euro, ersatzweise 20 Tage Freiheitsstrafe. Der Ukrainer konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 3.281,- Euro (inkl. Verfahrenskosten) begleichen und die Freiheitsstrafe abwenden, so dass er nach der Ausstellung der Quittung die Wache am Dortmunder Hauptbahnhof wieder verlassen konnte.
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