Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: 20-jährige Mitarbeiterin angegriffen - Bundespolizei ermittelt gegen drei 17-Jährige
Essen - Dortmund - Berlin - Mülheim (ots)
Am Montagabend (21. April) versuchten drei junge Frauen durch eine Betrugshandlung in die WC-Anlagen im Hauptbahnhof Essen zu gelangen. Nachdem die Mitarbeiterin sie daran hinderte, griffen zwei der Jugendlichen sie an. Anschließend widersetzte sich eine Aggressorin den eingesetzten Bundespolizisten und erhob falsche Anschuldigungen gegen diese.
Gegen 21:55 Uhr wurde die Bundespolizeidienststelle im Hauptbahnhof Essen über eine körperliche Auseinandersetzung vor den Sanitäranlagen im Bahnhofsgebäude informiert. Zuvor sollen drei 17-Jährige versucht haben in diese zu gelangen, wobei sie nur für eine Person bezahlten. Als die 20-jährige Mitarbeiterin die Deutsche und die beiden Syrerinnen auf ihr Fehlverhalten hinwies, sollen die syrischen Staatsbürgerinnen zunehmend aggressiver geworden sein und die Mazedonierin beschimpft sowie bedroht haben. Anschließend sollen die beiden Jugendlichen die Mülheimerin (20) an den Haaren zu Boden gerissen und auf sie eingeschlagen sowie eingetreten haben.
Zur weiteren Sachverhaltsklärung führten die Einsatzkräfte die Dortmunderinnen und die Berlinerin der Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof Essen zu. Auf dem Weg dorthin widersetzte sich die 17-jährige Syrerin den Beamten, indem sie versuchte sich aus deren Griffen zu lösen und diese am Revers zu ergreifen. Zudem beschimpfte und bedrohte sie die Polizisten fortlaufend.
In den Wachräumen wurden die Identitäten der Minderjährigen zweifelsfrei festgestellt. Die Bundespolizisten setzten zudem die Erziehungsberechtigten der 17-Jährigen über den Sachverhalt in Kenntnis. Der Vater der Beschuldigten, die sich zuvor den Einsatzkräften widersetzte, gab an, dass die Schwester der Dortmunderin sie abhole. Als die Familienangehörige der Aggressorin eintraf, gab die 17-Jährige ihr gegenüber an, dass sie von den Beamten geschlagen worden war und wies sie auf eine Verletzung an ihrem Hinterkopf hin. Die Schwellung bestand jedoch bereits als die Uniformierten den Sachverhalt in der WC-Anlage aufnahmen. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Jugendlichen schon eine medizinische Versorgung angeboten. Zudem zeichneten Überwachungskameras und die Bodycam den gesamten Vorfall auf.
Im Anschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurden die Minderjährigen aus der Wache entlassen.
Die 17-jährige Deutsche wird sich nun wegen des Betrugs verantworten müssen. Gegen die Berlinerin richtet sich ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Betrugs. Zudem leiteten die Bundespolizisten gegen die 17-jährige Syrerin ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Verleumdung, Vortäuschen einer Straftat und Betrugs ein.
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