Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Widerstand nach Hausverbot in Drogeriemarkt - Bundespolizei muss unkooperative Frau aus der Filiale führen
Dortmund - Fröndenberg (ots)
Am gestrigen Mittwoch (23. April) weigerte sich eine ghanaische Staatsangehörige den Drogeriemarkt im Dortmunder Hauptbahnhof zu verlassen. Ihr wurde zuvor ein Hausverbot durch die Mitarbeiter des Geschäftes ausgestellt. Eine uniformierte Streife der Bundespolizei wurde alarmiert.
Gegen 22:45 Uhr trafen die Polizisten auf die 38-Jährige in der Drogeriefiliale. Eine Nachfrage bei den Mitarbeitern ergab, dass der Polizeibekannten zwei Tage zuvor ein Hausverbot ausgesprochen worden war und diese den Laden verlassen solle. Die in Fröndenberg wohnhafte Frau verweigerte jegliche Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften. Auch einer Aufforderung, den Drogeriemarkt umgehend zu verlassen, kam sie nicht nach. Die Beamten erklärten der Ghanaerin, dass sie notfalls körperlichen Zwang anwenden werden, um die Maßnahme durchzusetzen. Die renitente 38-Jährige weigerte sich erneut, den Anweisungen zu folgen und wurde daraufhin durch die Bundespolizisten an den Armen ergriffen, aus der Filiale und anschließend, aufgrund fehlender Reiseabsichten, aus dem Bahnhof geführt. Dabei hob die Fröndenbergerin ihre Hände in die Nähe des Gesichtes der Polizeibeamten und warf sich gegen deren Laufrichtung auf den Boden. Bei dem Versuch der Einsatzkräfte, der Aggressorin aufzuhelfen, sperrte diese sich am Boden und verschränkte die Arme. Nur mit größerem Kraftaufwand konnten die Arme der Frau auf dem Rücken mit Handfesseln fixiert werden.
Bei der Mitnahme zur Bundespolizeiwache in Dortmund, zur Durchführung weiterer strafprozessualer Maßnahmen, bewegte die Beschuldigte ihren Kopf hektisch in Richtung der Polizisten, welche diesen daraufhin fixierten.
In der Dienststelle äußerte die Frau, dass sie schwanger sei. Infolgedessen forderten die Polizeibeamten Rettungskräfte an, welche die 38-Jährige untersuchten. Im Rahmen der medizinischen Maßnahmen konnten keine Verletzungen festgestellt werden, sodass die Sanitäter entschieden, dass keine ärztliche Behandlung notwendig sei.
Nachdem alle polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, durfte die Fröndenbergerin die Wache verlassen.
Die Bundespolizei leitete gegen die ghanaische Staatsangehörige ein Strafverfahren wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Hausfriedensbruchs ein.
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