BPOLD-B: Zunächst vor einen einfahrenden Regionalexpresses gestellt und später Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet
Cottbus (ots)
Bundespolizisten nahmen Dienstagabend am Hauptbahnhof Cottbus einen Mann und seine Begleiterin vorläufig fest, nachdem der Mann sich in Lübbenau vor einen einfahrenden Zug stellte und später in Cottbus Widerstand leistete.
Gegen 20:40 Uhr musste am Bahnhof Lübbenau der in Richtung Cottbus einfahrende Zug noch vor dem Bahnsteig halten. Grund dafür war ein Mann, der mit freiem Oberkörper und ausgebreiteten Armen im Gleis des einfahrenden Zuges stand. Nach Aufforderung des Triebfahrzeugführers verließ der Mann den Gleisbereich. Anschließend konnte der Zug in den Bahnhof einfahren und auch der Mann, der den Zug zuvor ausgebremst hatte, stieg mit seiner Begleitung in den Regionalexpress nach Cottbus ein.
Alarmierte Bundespolizisten kontrollierten das Pärchen bei der Ankunft im Bahnhof Cottbus, wobei der Mann Angaben zu seinen Personalien verweigerte.
Auf dem Weg zur Dienststelle widersetzte sich der 37-Jährige aggressiv der Streife. Als die Beamten den Mann zu Boden brachten, versuchte seine 21-jährige Begleiterin ihn zu befreien, indem sie nach den Beamten trat. Nun überwältigten die Beamten auch die junge Frau und brachten sie in die Dienststelle.
Nachdem die Beamten ein Strafverfahren wegen des tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte gegen die deutsche Staatsangehörige einleiteten sowie den Atemalkoholwert von 2,78 Promille ermittelten, konnte die Cottbuserin die Diensträume wieder verlassen.
Bei der Durchsuchung ihres deutschen Partners fanden die Beamten einen verbotenen Schlagring sowie ein Einhandmesser. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,48 Promille.
Zwischenzeitlich klagte der Mann über körperliches Unwohlsein, weshalb alarmierte Rettungskräfte ihn zur ärztlichen Behandlung vorübergehend in ein nahegelegenes Krankenhaus brachten. Anschließend kam er in Schutzgewahrsam und konnte die Wache der Bundespolizei gegen 2:30 Uhr verlassen.
Die Bundespolizei leitete entsprechende Ermittlungsverfahren gegen den Cottbuser ein.
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