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BPOLD-B: Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen

BPOLD-B: Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen
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Berlin (ots)

Die Bundespolizei hat zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit der Bahnreisenden und vor dem Hintergrund der steigenden Gewaltdelikte sowie der Zunahme der Gewaltintensität im bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich erneut einen Schwerpunkteinsatz durchgeführt und ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen erlassen.

Das mit einer Allgemeinverfügung erlassene Verbot galt am 28. und 29. Juli 2023 jeweils in der Zeit von 16 bis 5 Uhr des Folgetages an den sechs Berliner Bahnhöfen Friedrichstraße, Alexanderplatz, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz und Treptower Park.

Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizei das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. erlaubnisfreier Messer, Reizgas und Schlaggegenstände), die als Schlag- oder Stichwaffen eingesetzt werden können bzw. geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung (AGV) überprüften an den zwei Einsatztagen insgesamt ca. 320 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten im Rahmen von stichprobenartigen Kontrollen.

Die Beamtinnen und Beamten kontrollierten rund 1.500 Personen und stellten dabei bei 57 Personen insgesamt 59 Gegenstände sicher. Bei 35 Gegenständen lag ein Verstoß gegen die Verbotsverfügung vor, bei 24 Gegenständen erfüllte der Besitz bzw. das Mitführen die Tatbestände des Waffengesetzes.

Konkret wurden diverse Messer (35), Reizstoffe (17), Schlagringe (3) sowie potentielle Schlag- und Stichgegenstände (4) sichergestellt bzw. beschlagnahmt.

Bei den Kontrollmaßnahmen deckten die Einsatzkräfte zudem eine Reihe weiterer Straftaten (75) auf. Es handelte sich hierbei in den meisten Fällen um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (64 Fälle). Des Weiteren ergaben die Kontrollen auch vereinzelte Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (6).

Gewalttaten im Bahnbereich sind ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen. Durch den Einsatz von Waffen und gefährlichen Gegenständen verzeichnete die Bundespolizei in der Vergangenheit eine zunehmend höhere Gewaltintensität und damit verbunden schwerere Verletzungen der Geschädigten. Mitunter werden dabei Messer, Tierabwehrsprays oder Schlag- und Stichgegenstände von Tatverdächtigen eingesetzt, wobei der Besitz und das Mitführen dieser Gegenstände nicht nach dem Waffengesetz verboten ist.

Die Anzahl der bei den Kontrollen sichergestellten Gegenstände lag mit Blick auf die relativ kurze Gültigkeitsdauer und Begrenzung auf nur sechs Berliner Bahnhöfe im Rahmen der Erwartungen. Aus Sicht der Bundespolizei ist der Einsatz sehr erfolgreich verlaufen und hat zu einem Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr beigetragen.

Rückfragen bitte an:

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