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Bundespolizeidirektion Berlin

BPOLD-B: Wochenendbilanz der Bundespolizei in Südbrandenburg

Forst (ots)

Einsatzkräfte der Bundespolizei deckten am vergangenen Wochenende die unerlaubte Einreise von 17 Personen im südlichen Brandenburg auf. Ein mutmaßlicher ägyptischer Schleuser sowie eine moldauische Staatsangehörige verstießen gegen bestehende Wiedereinreisesperren und wurden nach Polen zurückgeschoben.

Am Freitagabend, gegen 18 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte im Rahmen einer Grenzkontrolle auf der Autobahn 15 in einem Reisebus die Moldauerin, die sich mit einer totalgefälschten rumänischen ID- Karte auswies. Gegen die 58-Jährige lag ein aktuelles Einreise- und Aufenthaltsverbot vor. Das Landesamt für Einwanderung in Berlin hatte sie im Oktober 2023 zurückgeschoben.

Samstagmorgen stoppten Bundespolizisten im Stadtgebiet von Guben sechs afghanische Staatsangehörige. Die Männer im Alter von 19 bis 28 Jahren konnten keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorweisen. Darüber hinaus kontrollierten die Beamtinnen und Beamten im Rahmen der temporären Wiedereinführung von Grenzkontrollen auf der Autobahn 15 vier weitere syrische Staatsangehörige im Alter von 19 bis 77 Jahren als Insassen in verschiedenen Reisebussen.

Die Einsatzkräfte brachten alle Personen zur polizei- und strafrechtlichen Bearbeitung in die Dienststelle und leiteten Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthaltes ein. Anschließend leiteten die Beamten die Männer in die Erstaufnahmeeinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde weiter.

Am Sonntagmorgen kontrollierte die Bundespolizei, gegen 7:30 Uhr, einen ägyptischen Staatsangehörigen als Insasse eines in Polen zugelassenen PKW Toyota in einer Kontrollstelle auf der Autobahn 15. Der 27-Jährige wies sich mit seinem ägyptischen Reisepass sowie einem polnischen Aufenthaltstitel aus. Eine Überprüfung ergab, dass gegen ihn eine Einreisesperre vorlag, weil er im Oktober 2023 zwei Syrer eingeschleust hatte.

Die Bundespolizisten leiteten gegen den Ägypter und die Moldauerin entsprechende Ermittlungsverfahren ein und wiesen sie nach Polen zurück.

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