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BPOLD-B: Drei vollstreckte Haftbefehle an einem Tag an der Stadtbrücke Frankfurt (Oder)

Frankfurt (Oder) (ots)

Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen konnte die Bundespolizei am Montag drei Haftbefehle in Frankfurt (Oder) vollstrecken.

Gegen 5:40 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen Reisenden eines grenzüberschreitenden Linienbusses an der Frankfurter Stadtbrücke. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen den ukrainischen Staatsangehörigen zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Krefeld vorlagen. Das Amtsgericht Krefeld verurteilte ihn im Januar 2024 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro bzw. 25 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Einen Monat später verurteilte ihn das Amtsgericht Kempen ebenfalls wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu insgesamt 1.200 Euro Geldstrafe. Der 44-Jährige zahlte die noch offene Forderung in Höhe von 1.872,00 Euro und konnte somit eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.

Den zweiten Haftbefehl vollstreckten die Beamtinnen und Beamten gegen 11 Uhr, bei der Kontrolle eines Fahrzeuges mit deutschen Kennzeichen an der Frankfurter Stadtbrücke. Die Überprüfung der Insassin ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) verurteilte die 46-jährige deutsche Staatsangehörige im August 2020 wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 1.500 Euro Geldstrafe oder 50 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Sie beglich die noch offene Geldstrafe in Höhe von 630 Euro und setzte ihre Reise fort.

Etwa dreieinhalb Stunden später, gegen 14:30 Uhr, stellten Einsatzkräfte erneut einen Mann mit Haftbefehl fest. Das Amtsgericht Braunschweig verurteilte den 31-jährigen türkischen Staatsangehörigen im November 2024 wegen der Vereitelung der Zwangsvollstreckung sowie Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.704 Euro. Hinzu kamen weitere offene Beträge von insgesamt 8.566,02 Euro. Die noch offene Forderung zahlte ein Familienmitglied des Mannes und konnte somit die 112-tägige Restfreiheitsstrafe für den 31-Jährigen abwenden.

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