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Bundespolizeidirektion Hannover

BPOLD-H: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung anlässlich des Fußball-Derbys Eintracht Braunschweig gegen Hannover 96 am Sonntag, den 6. Oktober 2024, 13:30 Uhr in Braunschweig

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Hannover (ots)

Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für Sonntag, den 06.10.2024, anlässlich der Spielbegegnung der beiden Zweitligavereine Eintracht Braunschweig und Hannover 96, eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von Glasflaschen / Glasbehältnissen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung sowie Vermummungsgegenständen. Bei einem Aufeinandertreffen der Fangruppen ist mit Ausschreitungen und strafbaren Handlungen zu rechnen. Die Bundespolizeidirektion Hannover verfolgt mit dem Mitnahmeverbot den Zweck, Gefahren durch potentiell gefährliche Gegenstände entgegenzuwirken. Die Allgemeinverfügung gilt am 6. Oktober 2024 in den Zeiträumen von a) 06:00 bis 13:30 Uhr sowie b) 15:00 bis 20:30 Uhr und umfasst in dieser Zeit alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen der Deutschen Bahn AG auf den nachfolgend genannten Streckenverbindungen in beiden Fahrtrichtungen:

   - Strecken 1730/1750,

Hannover Hbf - Braunschweig Hbf

   - Strecken 1772/1732,

Hannover Hbf - Hildesheim Hbf - Braunschweig Hbf

   - Strecke 1956,

Wolfsburg Hbf - Braunschweig Hbf

Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich dieser Verfügung in den oben genannten Zeiträumen die Fahrtstrecken der, anlässlich der Spielbegegnung Eintracht Braunschweig - Hannover 96 eingesetzten, zusätzlichen Züge während der An- und Abreise sowie alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte an den o.a. Streckenführungen. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich IC- und ICE-Verbindungen. Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass aufgrund des feindschaftlichen Verhältnisses der Anhänger beider Fußballvereine bei einem Aufeinandertreffen bestimmter Personengruppen mit sofortigen körperlichen Auseinandersetzungen zu rechnen ist. In diese Auseinandersetzungen können auch unbeteiligte Reisende einbezogen und ggf. gesundheitlich beeinträchtigt werden. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die die Zugverbindungen zur An- und Abreise auf den angegebenen Strecken im angegebenen Zeitraum nutzen und für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen, Bahnhöfen und Haltepunkte aufhalten. Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung kommen ein Platzverweis für die betreffende Zugverbindung sowie die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender gemäß § 8 Eisenbahn-Verkehrsordnung in Betracht. Einzelheiten zu den Mitnahmeverboten sind der anliegenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Verfügung kann auch auf der Homepage der Bundespolizei (bundespolizei.de) eingesehen werden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Julia Somnitz
Tel.: 0511 / 67675-4100
Tel.: 0160 / 96 96 48 96
E-Mail: presse.hannover@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
X: https://x.com/bpol_nord

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell

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