Bundespolizeidirektion Hannover
BPOLD-H: 2-Wochen-Bilanz der Binnengrenzkontrollen in Niedersachsen
Hannover, Bad Bentheim (ots)
Seit dem 16. September 2024 finden in ganz Deutschland vorübergehende Binnengrenzkontrollen statt. Auch Reisende zwischen Niedersachsen und den Niederlanden werden kontrolliert. Die zuständige Bundespolizeidirektion Hannover verzeichnete seit Beginn der Kontrollen 73 unerlaubte Einreisen und wies 50 Personen an der Grenze zurück. Zudem konnten durch die Beamtinnen und Beamten 27 Haftbefehle an den Grenzübergängen festgestellt und vollstreckt werden.
"Die temporären Grenzkontrollen haben sich insbesondere durch eine flexible einsatztaktische Organisation bewährt. Dank des Engagements unserer Einsatzkräfte und Unterstützung unserer Partner können wir so unseren Kontrollauftrag erfolgreich bewältigen", erklärt Michael Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover.
Folgende Feststellungen machte die Bundespolizeidirektion Hannover dabei zwischen dem 16. September und dem 30. September 2024 im Rahmen der wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen:
- 73 unerlaubte Einreisen i.S.d. Aufenthaltsgesetztes (AufenthG)
- Bei 51 Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (50 Zurückweisungen sowie eine aufenthaltsbeendende Maßnahme)
- Vier Schleusungen mit insgesamt acht geschleusten Personen i.S.d. AufenthG
- Vier Schleuser wurden i.S.d. AufenthG festgestellt
- 27 Personen mit offenem Haftbefehl i.S.d. Strafprozessordnung (StPO)
- Drei Personen mit Einreiseverweigerung i.S.d. AufenthG
- Vier Schutzersuchen i.S.d. Asylgesetztes (AsylG)
Hinweis: Die Daten basieren auf einem Sondermeldedienst der Bundespolizei und sind nicht qualitätsgesichert.
Hintergrund:
Die temporären wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an den Schengenbinnengrenzen führt die Bundespolizei auf Anordnung des Bundesministers des Innern und für Heimat durch.
Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt.
Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.
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