Bundespolizeidirektion Hannover
BPOLD-H: Grenzkontrollen in Niedersachsen an der deutsch-niederländischen Grenze: Bundespolizeidirektion Hannover blickt auf sieben Wochen zurück
Hannover (ots)
Seit dem 16. September 2024 kontrolliert die Bundespolizei in ganz Deutschland den grenzüberschreitenden Verkehr mit vorübergehenden Binnengrenzkontrollen. Für Reisende zwischen Niedersachsen und den Niederlanden führt die zuständige Bundespolizeidirektion Hannover diese seit nunmehr sieben Wochen durch und verzeichnete seit Beginn der Kontrollen insgesamt 209 unerlaubte Einreisen. 144 Personen mussten an der Grenze zurückgewiesen werden.
Die bisherigen Ergebnisse der temporären Binnengrenzkontrollen in Niedersachsen zeigen, dass unser Einsatzkonzept sukzessive Wirkung erzielt. Durch unsere offenen und verdeckten Einsatzmaßnahmen tragen wir durch unsere Präsenz und Kontrollaktivitäten ganz erheblich zur Sicherheit im Inland bei. Im Ergebnis stärken wir damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Arbeit.", betont Michael Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover
Im Detail kam es im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Hannover zwischen dem 16. September und 31. Oktober 2024 im Rahmen der wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zu folgenden Feststellungen:
- 209 unerlaubte Einreisen, inkl. Versuche
- 144 vollzogene einreiseverhindernde Maßnahmen (Zurückweisungen)
- 10 festgenommene Schleuser i. S. d. AufenthG
- 9 Personen Wiedereinreisesperre
Hinweis:
Die Daten basieren in Teilen auf einem Sondermeldedienst der Bundespolizei und sind nicht qualitätsgesichert.
Hintergrund:
Die temporären wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an den Schengenbinnengrenzen führt die Bundespolizei auf Anordnung des Bundesministers des Innern und für Heimat durch. Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.
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