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Bundespolizeidirektion Hannover

BPOLD-H: Konkretisierung des Gültigkeitszeitraumes zur Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover für den Hauptbahnhof Hannover

2 Dokumente

Hannover (ots)

Zur gestern veröffentlichten Pressemitteilung:

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70246/5914170

erfolgte am heutigen Tag eine Konkretisierung des Gültigkeitszeitraumes. Das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messern aller Art ist in den nachfolgend genannten Zeiträumen gültig:

Montag, 25. November 2024 bis Mittwoch, 30. Dezember 2024

in der Zeit von

Montag bis Donnerstag, täglich 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr Freitag bis Montag, 15:00 Uhr bis 02:00 Uhr

sowie

Montag, 30. Dezember 2024, 22:00 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr

Das Mitführ- und Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) gilt in dem Zeitraum:

Dienstag, 31. Dezember 2024, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr

Weitere Einzelheiten können der anliegenden Verfügung entnommen werden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Hannover
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Marcus Arnold
Möckernstraße 30
Tel.: 0160 9696 48 96
30163 Hannover
E-Mail: presse.hannover@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell

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