Bundespolizeidirektion Hannover
BPOLD-H: 108 Tage vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an der deutsch - niederländischen Grenze in Niedersachsen
Hannover (ots)
Seit dem 16. September 2024 kontrolliert die Bundespolizei in ganz Deutschland den grenzüberschreitenden Verkehr mit vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen. Für Reisende zwischen Niedersachsen und den Niederlanden führt die zuständige Bundespolizeidirektion Hannover diese seit nunmehr dreieinhalb Monaten durch und verzeichnet seit Beginn der Kontrollen insgesamt 560 unerlaubte Einreisen. 368 Personen mussten zudem an der Grenze zurückgewiesen werden.
Im Detail kam es im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Hannover zwischen dem 16. September 2024 bis einschließlich dem 1. Januar 2025 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zu folgenden Feststellungen:
- 560 unerlaubte Einreisen, inkl. Versuche i.S.d. Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) - 368 vollzogene einreiseverhindernde Maßnahmen (Zurückweisungen) i. S. d. AufenthG - 22 festgenommene Schleuser i. S. d. AufenthG - 27 Personen mit Wiedereinreisesperre - 166 Vollstreckungen offener Haftbefehle
Hintergrund:
Die temporären wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an den Schengenbinnengrenzen führt die Bundespolizei auf Anordnung des Bundesministers des Innern und für Heimat durch. Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt.
Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.
Weitere Informationen zu den bundesweiten Feststellungen:
http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/5942513
Hinweis:
Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich November 2024. Die Daten von Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern.
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