Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: Alkoholisiert in den Gleisen, von S-Bahn erfasst
Hamburg (ots)
Nachdem ein alkoholisierter Fahrgast in der Hamburger S-Bahn eingeschlafen war und seine Ausstiegsstelle verpasst hatte, wachte er kurz vor dem Erreichen eines Betriebsbahnhofs auf, wo die S-Bahn abgestellt werden sollte. Hier stieg er eigenständig aus und machte sich fußläufig in den Gleisen auf dem Weg zum nahen S-Bahnhof Elbgaustraße. Von hinten näherte sich eine S-Bahn, die den Mann erfasste.
Am 02.02.2020 gegen 21:45 Uhr schlief ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger alkoholisiert in der S-Bahn ein, nachdem er im Bereich der Reeperbahn mit Freunden zum Feiern unterwegs gewesen war. Kurz hinter dem S-Bahnhof Elbgaustraße wachte er auf und stellte fest, dass die S-Bahn gerade im nahen Betriebsbahnhof abgestellt wurde. Er stieg selbständig aus, versuchte sich zu orientieren und sah das Licht des naheliegenden S-Bahnhofs Elbgaustraße. Der 36-Jährige begab sich leichtsinnigerweise in den Gleisbereich und versuchte fußläufig den S-Bahnhof zu erreichen.
Von hinten näherte sich eine S-Bahn.
Als der Triebfahrzeugführer den Mann erkannt hatte, leitete er sofort eine Schnellbremsung ein. Glücklicherweise bemerkte auch der Fußgänger nun die sich von hinten annähernde S-Bahn und versuchte sich mit einem Sprung zur Seite zu retten. Trotzdem berührte die S-Bahn noch den Kopf des Gleisläufers. Sofort wurde mit Erste Hilfe-Maßnahmen am Unfallort begonnen, Bundespolizei und Rettungsdienst wurden verständigt. Streckensperrungen sowohl für die Fern- als auch die S-Bahn wurden veranlasst.
Nachdem die Rettungskräfte an der Einsatzstelle eingetroffen waren, konnte die verunfallte Person eigenständig den Rettungswagen erreichen.
Der im Kreis Pinneberg lebende Mann wurde in ein Hamburger Krankenhaus gebracht, wo er im Laufe der Nacht wieder entlassen werden konnte. Ein zuvor durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,4 Promille.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass das Betreten von Bahnanlagen verboten ist. So warnt die Behörde eindringlich vor dem Betreten von Gleisanlagen sowie den sich daraus ergebenden erheblichen Gefahren. Immer wieder kommt es im Bereich der Gleisanlagen zu tragischen Unfällen, die vermeidbar sind. Die Gefahren, die beim Betreten von Gleisanlagen bestehen, werden zumeist unterschätzt. Züge nähern sich nahezu geräuschlos und werden oft sehr spät wahrgenommen. Unfallursachen sind immer wieder unachtsames oder unsachgemäßes Verhalten auf Eisenbahnanlagen. Sollten Sie sich unverhofft in einem Betriebsbahnhof bzw. einer sogenannten Abstellgruppe wiederfinden, begeben Sie sich nicht in den Gleisbereich. Geben Sie sich Mitarbeitern vor Ort zu erkennen, warten Sie gegebenenfalls auf deren Eintreffen oder rufen Sie fernmündlich die Polizei und warten auf weitere Anweisungen.
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