Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: "Ohnmacht" schützt vor Haftstrafe nicht - mit zwei Haftbefehlen Gesuchter versucht durch vermutliche Simulierung einer Bewusstlosigkeit Haftantritt zu umgehen
Hamburg (ots)
Am 30.11.2020 gegen 17:15 Uhr nutzte ein 23-jähriger syrischer Staatsangehöriger die S31 von Hamburg-Hauptbahnhof nach Dammtor. Auf der Fahrt wurde er durch Mitarbeiter des Prüfdienstes in der S-Bahn kontrolliert. Da der Reisende eine Fahrkarte mit dem Bild eines anderen vorzeigte, wurde die Hamburger Bundespolizei verständigt.
Die Beamten überprüften vor Ort im Bahnhof Dammtor die Angaben, die der 23-Jährige ihnen gegenüber gemacht hatte. Da diese nicht wahrheitsgetreu zu sein schienen, wurde er dem Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof zugeführt.
Nachdem hier die rechtmäßigen Personalien des Syrers ermittelt worden waren, stellte sich nach derer Überprüfung heraus, dass er mittels zweier Haftbefehle sowohl der Staatsanwaltschaft als auch des Amtsgerichtes Nürnberg gesucht wurde. Zum einen war er wegen Diebstahls zu einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden, zum anderen hatte er nach Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Bewährungsauflagen verstoßen.
Bis zum Transport in eine Hamburger Haftanstalt wurde er dem Polizeigewahrsam zugeführt. Als dem Syrer einige Zeit später mitgeteilt wurde, dass er nun in die JVA überstellt werden sollte, lag er plötzlich augenscheinlich bewusstlos in der Zelle, was die Beamten verwunderte, da er bei einem Kontrollgang wenige Minuten zuvor sich noch bester Gesundheit erfreut hatte.
Sofort leisteten die Bundespolizisten dem Mann Erste Hilfe, gleichzeitig wurde der Rettungsdienst alarmiert. Da sich nach Eintreffen der Mitarbeiter des Rettungsdienstes vor Ort nicht abschließend klären ließ, ob der Zelleninsasse die Bewusstlosigkeit nur simulierte oder ob tatsächlich eine Erkrankung vorlag, wurde er unter bundespolizeilicher Bewachung mittels RTW zu seiner Sicherheit in ein Hamburger Krankenhaus transportiert.
Nachdem er hier untersucht worden war mit dem Ergebnis, dass kein medizinischer Notfall bestanden hatte, wurde er nun durch die Bundespolizisten in eine Hamburger Haftanstalt überstellt.
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