Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: Unter Polizeibegleitung ins Krankenhaus - alkoholbedingter Treppensturz im Hauptbahnhof führte zu Kopfplatzwunde und Armfraktur
Hamburg (ots)
Am 19.04.2021 gegen 17:00 Uhr stürzte ein 32-jähriger polnischer Staatsangehöriger vermutlich aufgrund überhöhten Alkoholkonsums auf der Treppe im Hamburger Hauptbahnhof vom Südsteg zum Bahnsteig 2. Hierbei erlitt er eine stark blutende Kopfplatzwunde.
Reisende halfen dem Mann, der auf der Treppe kauerte.
Eine Streife der Hamburger Bundespolizei eilte herbei und kümmerte sich um den Verletzten. Ein RTW wurde alarmiert, zugleich leisteten die Bundespolizisten Erste Hilfe.
Der Mann wurde jedoch zunehmend aggressiver und schien aufgrund seiner überhöhten Alkoholisierung nicht mehr "Herr seiner Sinne" zu sein. Er versuchte mehrfach davonzulaufen, woran er aber durch die Beamten zu seinem Schutze gehindert wurde, denn er konnte sich kaum auf den Beinen halten.
Die Wunde musste nach Einschätzung der vor Ort eingetroffenen Mitarbeiter des Rettungsdienstes im Krankenhaus behandelt werden.
Da sich der Pole weigerte, die Rettungsdienstmitarbeiter zum RTW zu begleiten, mussten die Bundespolizisten ihn mit Nachdruck dorthin führen. Er schlug um sich, so dass ihm Handfesseln angelegt werden mussten. Mehrfach sperrte er sich gegen die Maßnahmen und leistete erheblichen Widerstand.
Unter Polizeibegleitung wurde er in ein Hamburger Krankenhaus eingeliefert. Auch von hier versuchte er mehrfach erfolglos zu flüchten.
Neben der Versorgung der Kopfplatzwunde stellte sich im Laufe weitergehender Untersuchungen heraus, dass sich der 32-Jährige durch den Sturz auch den Arm gebrochen hatte.
Augenscheinlich erkannte der Verletzte nun allmählich den Ernst der Lage, beruhigte sich und konnte anschließend den Mitarbeitern des Krankenhauses zur weiteren medizinischen Betreuung und Versorgung in deren Obhut übergeben werden.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Hinweis: Der Atemalkoholwert konnte nicht ermittelt werden.
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