Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: HBF: Kein Einlass in Drogeriemarkt in Wandelhalle - aus Frust "Eigentor geschossen"
Hamburg (ots)
Am 2.5.2021 gegen 19:00 Uhr warteten mehrere Personen darauf, gemäß der Bestimmungen des dortigen Hygienekonzepts in einen Drogeriemarkt in der Wandelhalle des Hamburger Hauptbahnhofs hineingelassen zu werden.
Unter den Wartenden befand sich auch ein 55-jähriger albanischer Staatsangehöriger, der augenscheinlich unzufrieden mit der Reihenfolge, nach der der Einlass gewährt wurde, war. Lautstark fing er eine Diskussion mit einem Mitarbeiter des Drogeriemarktes an, der den Zutritt in das Ladengeschäft regelte. Der 55-Jährige wurde zunehmend aggressiver, woraufhin ihm der Mitarbeiter des Drogeriemarktes ein Hausverbot erteilte.
Dies erboste den Albaner so sehr, dass er mit einer mitgeführten Tasche voller ungeöffneter Bierflaschen versuchte, nach dem Mitarbeiter zu schlagen. Zugleich beleidigte er ihn.
Der Angestellte des Drogeriemarktes konnte jedoch ausweichen, so dass die Tasche nicht den Mitarbeiter, sondern einen Flügel der gläsernen Eingangstür traf. Diese ging nicht zu Bruch, wohl aber der gesamte Inhalt des Leinenbeutels, die Bierflaschen. Jetzt versuchte der ungebetene Kunde den Mitarbeiter mit einer geworfenen Getränkedose zu treffen, aber auch dieser Wurf verfehlte sein Ziel.
Der Ladendetektiv des benachbarten Supermarktes war auf den Vorfall aufmerksam geworden, sah den Mann nun flüchten und hinderte ihn daran.
Die Person wurde festgehalten und gemeinsam wartete man auf das Eintreffen der alarmierten Bundespolizei.
Eine Streife nahm sich des Sachverhaltes an und führte den renitenten Mann dem Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof zu.
Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg ihn mittels offener Fahndungsnotierung zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes nach Sachbeschädigung suchte.
Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen musste er wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Ohne Bier, dafür mit drei Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und versuchter Sachbeschädigung, setzte er seinen Weg fort.
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