Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: 60-Jährige auf Rolltreppe bestohlen- Mutmaßlicher Taschendieb durch Bundespolizei festgenommen und der U-Haftanstalt zugeführt-
Hamburg (ots)
Am 24.03.2022 gegen 13.00 Uhr erkannten Zivilfahnder der Bundespolizei einen mutmaßlichen Taschendieb (m.44) am Hamburger Hauptbahnhof wieder und nahmen diesen vorläufig fest.
Der Beschuldigte ist aufgrund von vorhandenem Videomaterial aus Überwachungskameras dringend tatverdächtig, einen Tag zuvor, am 23.03.2022 gegen 15.25 Uhr einer Frau (w.60) auf einer Rolltreppe am S-Bahnsteig im Hauptbahnhof von hinten das mitgeführte Smartphone aus der Jackentasche entwendet zu haben. Die Geschädigte bemerkte nach kurzer Zeit den Diebstahl und erstattete umgehend eine Strafanzeige wegen Diebstahls gegen "Unbekannt" bei der Bundespolizei auf der gemeinsamen Sicherheitswache am Hauptbahnhof. Der Frau war zuvor ein Mann auf der Rolltreppe aufgefallen, der sich ihr sehr dicht näherte.
Umgehend werteten Bundespolizisten das gespeicherte Videomaterial entsprechender Überwachungskameras aus. Der Tatverdächtige sowie die Tathandlung konnten auf dem Material entdeckt werden.
Aufgrund der guten Videoaufnahmen konnten Zivilfahnder der Bundespolizei den Beschuldigten am 24.03.2022 im Rahmen einer gezielten Fahndung am Hauptbahnhof wiedererkennen und vorläufig festnehmen.
"Der mauretanische Staatsangehörige wurde zunächst erkennungsdienstlich behandelt. Ein entsprechendes Strafverfahren wegen Diebstahl wurde eingeleitet. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der polizeilich wegen Eigentumsdelikten bereits bekannte Mann über den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg der U-Haftanstalt zur Vorführung bei einem Haftrichter zugeführt." Bei den eingesetzten Zivilfahndern handelt es sich um Bundespolizisten der Einsatzeinheit Einzeldienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg.
Aus aktuellem Anlass raten wir:
"Taschen- und Gepäckdiebe nutzen jede Gelegenheit um an Diebesgut zu gelangen. Erstatten Sie auf jeden Fall nach einem Eigentumsdelikt UMGEHEND eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei. Nur so kann Ihnen die Bundespolizei auch im Nachgang weiterhelfen und wie in diesem Fall, nach entsprechender Videoauswertung von Überwachungskameras erfolgreiche Fahndungsmaßnahmen durchführen."
Hinweis: Videomaterial kann im laufenden Strafverfahren nicht an Medien übermittelt werden.
RC
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