Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: Verstoß gegen Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der S-Bahn führt zu Widerstandshandlungen auf dem Bahnsteig
Hamburg (ots)
Am 14.06.2022 stellten gegen 15:15 Uhr Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der DB in der S31 zwischen den Haltestellen Sternschanze und Dammtor einen weiblichen Fahrgast ohne vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung fest.
Da sich die Reisende gegenüber dem Prüfdienst der Bahn nicht ausweisen wollte, wurde die Einsatzzentrale der Bundespolizeiinspektion Hamburg über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.
Als die Beamten zum Zwecke der Identitätsfeststellung den Einsatzort erreichten, trafen sie auf einen Mitarbeiter des Prüfdienstes, der die Frau daran hinderte, sich über die Rolltreppe vom Einsatzort zu entfernen.
In dem Moment, als die Sicherheitsbediensteten den Sachverhalt an die eingesetzten Angehörigen der Bundespolizei übergeben wollten, versuchte die Festgehaltene, eine 24-jährige deutsche Staatsangehörige, wie die spätere Identitätsfeststellung ergeben hatte, sich durch Flucht der Maßnahme zu entziehen.
Daraufhin wurde sie von einer Bundespolizistin und einem Bundespolizisten an der Schulter festgehalten, worauf die Frau gegen die Brust des Bundespolizisten stieß und sich an das Geländer des sich dort befindlichen Treppenaufgangs klammerte.
Der Grund der Maßnahme, nämlich die Feststellung der Identität für den Prüfdienst der Bahn, war der Frau zu diesem Zeitpunkt bereits mitgeteilt worden.
Durch einen weiteren Bundespolizisten wurde der Griff gelöst.
In diesem Moment riss sich die 24-Jährige los und versuchte erneut, gewaltsam auf die Beamten einzuwirken, woraufhin sie durch diese kontrolliert zu Boden gebracht wurde.
Auch hierbei setzte sich die Frau massiv zur Wehr, weswegen ihr Handfesseln angelegt wurden.
Sie wurde zum Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof gebracht, wo ihre Identität mittels Personalausweis festgestellt werden konnte.
Einen freiwilligen Atemalkoholtest lehnte die Frau ab, ebenso das Angebot des Hinzuziehens eines Arztes.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die 24-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt.
Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren u.a. wegen Widerstands und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte, eingeleitet.
Zum Zeitpunkt der Maßnahme befanden sich zahlreiche Schaulustige auf dem Bahnsteig, die die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizisten durch unter anderem laute Rufe zu stören versuchten. Weitere Einsatzkräfte mussten die polizeilichen Maßnahmen absichern. Hierbei wurden augenscheinlich auch diverse Videoaufnahmen von dem Vorfall am Bahnsteig gefertigt, die jedoch nicht die Ausgangssituation zeigen.
Die standardisierten polizeilichen Maßnahmen gegenüber der Person waren aus strafprozessualer Sicht erforderlich und verhältnismäßig, eine Gefahr für die Person bestand nicht.
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