Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: Urinieren im Gleisbereich führt zu Handgelenkfraktur
Hamburg (ots)
Nachdem zwei Frauen (43 u. 48, deutsche Staatsangehörige) augenscheinlich einen heiteren Abend während ihres Besuchs in Hamburg verbracht hatten, befanden sie sich auf dem Bahnsteig des S-Bahnhofs Diebsteich, wo sie gerade angekommen waren.
Hier erblickte die 43-Jährige jenseits des Gleises einen Grünbereich, der sich ihrer Meinung nach gut zur Verrichtung einer Notdurft geeignet hätte.
Somit begab sich die Frau in den Gleisbereich, überquerte hierbei auch die Stromschiene, welche 1200 V führt und vollendete in den Büschen ihr Vorhaben.
Ihre Begleiterin machte sich nun Sorgen, weil sie ihre Freundin nicht mehr sehen konnte und sie schon längere Zeit verschwunden war und begab sich ebenfalls in den Gleisbereich. Beide kehrten kurze Zeit später zurück. Beim Versuch, über die Bahnsteigkante zurück auf den Bahnsteig zu gelangen, bekamen sie Hilfe von einem unbeteiligten Zeugen vor Ort.
Der 27-Jährige (deutsche Staatsangehörigkeit) half den Damen aus dem Gleisbereich, dennoch stürzte die 43-Jährige zurück in den Schienenbereich und brach sich hierbei augenscheinlich das Handgelenk. Aus dem Gleisbereich wurde sie auf den Bahnsteig gerettet.
Der Helfer löste den Notruf aus, streckensperrende Maßnahmen wurden eingeleitet, Bundes- und Landespolizei sowie die Feuerwehr erschienen am Einsatzort.
Nach einer notärztlichen Erstversorgung wurde die Verletzte in ein Hamburger Krankenhaus eingeliefert.
Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen "unbefugten Aufenthalts in den Gleisen" eingeleitet.
Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg vor den Gefahren an Bahnanlagen: Der Aufenthalt in den Gleisen ist verboten. Leichtsinniges Verhalten an Bahnanlagen kann zu schweren Unfällen führen und -wie in diesem Falle- auch Unbeteiligte gefährden. Die Stromschiene hat eine Spannung von 1200 Volt Gleichstrom. Ein Kontakt mit ihr endet oftmals tödlich.
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